Trotz aller Freude überwiegt die Vorsicht

Die Coronalockerungen der Landesregierung lassen ab 1. Juli das Training mit bis zu 20 Personen pro Gruppe und mit Körperkontakt zu. Zudem sind Wettkämpfe unter Hygieneregeln möglich. Wie wird das im Judo sowie im Fuß- und Handball aufgenommen?

Trotz aller Freude überwiegt die Vorsicht

Judotrainer Jens Holderle von der TSG Backnang möchte trotz der Lockerungen noch nichts überstürzen. Foto: T. Sellmaier

Von Heiko Schmidt

Fußball: Der Württembergische Fußballverband hat sich als Reaktion auf die neue Coronaverordnung in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. In dieser heißt es: „Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden. Dies ist mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern möglich. Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept. Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden. Schiedsrichter werden eingeteilt. Auch kleine Turniere mit maximal vier Mannschaften können stattfinden.“ Die Spiele im WFV-Pokal 2019/2020 sollen nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt werden. Die Fortsetzung der Bezirkspokal-Wettbewerbe 2019/2020 ist den Bezirken freigestellt. Meldefrist für den WFV-Pokal 2020/2021 wäre allerdings bereits der 3. August. Trainerurgestein Roland Stampfl, der momentan bei der SVG Kirchberg tätig ist, aber auch schon Teams der TSG Backnang, SG Sonnenhof Großaspach, des VfR Murrhardt, FC Viktoria Backnang und SV Allmersbach trainiert hat, sagt: „Wir freuen uns, dass wir wieder trainieren dürfen. Ich stehe dem aber noch etwas verhalten gegenüber. Es gibt viele Hürden und es ist mit viel Aufwand verbunden. Zum Beispiel braucht jeder Verein das Okay von seiner Stadt beziehungsweise Gemeinde. Dafür muss ein Hygienekonzept erarbeitet und vorgelegt werden. Das wird in Backnang noch geprüft, in Kirchberg ist das Sportgelände noch nicht freigegeben.“

Handball: Jonas Frank, Teammanager des Drittligisten HC Oppenweiler/Backnang, hat die Coronalockerungen im Ländle aus Sicht der Handballer recht positiv aufgenommen. Er sagt: „Die neuen Regularien stellen für den Handball eine deutliche Verbesserung dar. Wir machen einen großen Schritt in Richtung eines normalen Trainingsbetriebs – auch wenn rund um die Trainingseinheiten weiterhin eine Menge zu organisieren sein wird. Sogar Vorbereitungsspiele scheinen damit in absehbarer Zeit wieder denkbar. Wir finden diese Entwicklung gut und sehen, dass es vorangeht. Das lässt uns optimistisch werden, dass es zwar vermutlich nicht wie geplant Ende August, aber doch im September oder – analog zur Bundesliga – spätestens im Oktober mit der neuen Saison losgehen kann. Hier wäre es wichtig, dass wir von den Verbänden bald einen Fixpunkt bekommen. Damit ließe sich die Vorbereitung, bei aller Ungewissheit, doch um ein Vielfaches besser ausrichten.“

Judo: Jens Holderle, sportlicher Leiter und Trainer der Bundesliga-Teams der TSG Backnang, erklärt: „Wir freuen uns über solche Lockerungen, sind aber noch etwas vorsichtig und möchten nichts überstürzen. Die Coronapandemie ist noch nicht gebannt. Wir werden bestimmt die 20 Personen pro Trainingsgruppe ausschöpfen, aber momentan nicht alles hochfahren. In der Sommerpause sind eh keine Turniere geplant. Ich stelle mir aber schon die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn es einen Coronafall beim Sport geben würde.“ Holderle schiebt nach: „Unsere bisherigen Online-Trainingsangebote waren sehr gut angekommen. Auch das Gruppentraining mit bis zu fünf Personen und mit einem Hygienekonzept lief gut. Wir sehen die momentane Situation auch dafür gut geeignet, auch andere Sportarten im Freien zu machen. Wie es dann nach den Sommerferien weitergeht, wird man sehen. Jetzt möchte und kann ich aber noch keine Prognose abgeben.“

Auszüge aus der Coronaverordnung Sport in Baden-Württemberg

Wettkampfbetrieb: Mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung Sport sind zudem Wettkämpfe und Wettbewerbe erlaubt. Damit können sowohl die Vereine als auch die Verbände ihre Planungen für die kommende Saison aufnehmen und unter hygienischen, infektionsschützenden Voraussetzungen beginnen. Zudem gibt es in den Rahmenbedingungen des Sporttreibens eine weitere Veränderung. Der Zugang zu Umkleiden und Sanitärräumen ist unter Einhaltung und Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern ebenfalls wieder möglich. Dabei sollte allerdings stets Rücksprache mit der örtlichen Kommune und dem Träger der Sportanlage gehalten werden.

Gruppengröße: Die Ausweitung der Gruppengröße von bis zu 20 Personen pro Trainings- oder Übungseinheit in üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen ermöglicht nun einen umfänglicheren Sportbetrieb. Dies ermöglicht nun Situationen ohne Mindestabstandsregelung zu realisieren. Zusätzlich zu der erhöhten Gruppengröße ohne Mindestabstandsregelung können auch Kontaktsportarten unter bestimmten Bedingungen wieder in einen Trainings- und Übungsalltag zurückkehren. Die Bedingungen sind, dass bei der Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs feste Trainingspaare und -gruppen gebildet werden, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Insgesamt gilt es nun, die jeweiligen Sportarten zu berücksichtigen, in denen eine Trainings- beziehungsweise Wettkampfgruppe mehr als 20 Personen umfasst (zum Beispiel Feldhockey, Fußball oder Rugby).

Zuschauer: Im Zuge der nun folgenden Öffnung ist es Zuschauern ebenfalls wieder gestattet, Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe zu besuchen. Diese sind bis zum 31. Juli 2020 mit 100 Sportlern und 100 Zuschauern – bei Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzepts sogar bis zu 250 Zuschauern – möglich. Ab dem 1. August bis zum 31. Oktober dieses Jahres erhöht sich die Anzahl der Teilnehmenden auf bis zu 500 Personen. Dabei bleibt es dem Veranstalter freigestellt, welches Verhältnis von Sportler und Zuschauern zugelassen wird. Eine der kommenden Aufgaben wird es nun sein, umfassende Konzepte zu erarbeiten, die es dem Sport ermöglichen, zu einem Spiel- und Wettkampfbetrieb mit größerer Zuschauerkapazität im Freien und auch in der Halle zurückzukehren.

Umkleiden und Duschen: Diese dürfen wieder genutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin bindend und auch einzuhalten. Abseits des Sportbetriebs gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.