Vieles geht, aber oft nur mit der 3-G-Regel

Auch für geimpfte und genesene Sportler und Fans entfallen mit Baden-Württembergs neuer Coronaverordnung die meisten Beschränkungen. Für Ungeimpfte wird es dagegen ungemütlich. Drinnen gilt für sie eine Testpflicht mit ein paar Ausnahmen, draußen sieht es etwas anders aus.

Vieles geht, aber oft nur mit der 3-G-Regel

Vor allem beim Hallensport gilt mittlerweile weitgehend die 3-G-Regelung – und zwar für die Athleten sowie für die Zuschauer. Foto: Imago

Von Steffen Grün

Bislang starrten Politiker und alle, die von den weitreichenden Entscheidungen betroffen sind, auf die Inzidenzstufen. Von deren Über- oder Unterschreiten hing es ab, was erlaubt und was verboten war. Damit macht das Ländle Schluss, die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen soll nur noch einer von mehreren Faktoren für die Lagebeurteilung sein. Einher geht mit der seit letzten Montag gültigen Coronaverordnung der weitgehende Wegfall der zuletzt verbliebenen Beschränkungen – von der Maskenpflicht in Innenräumen und auch im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht einzuhalten ist, mal abgesehen. Für Geimpfte und Genesene öffnen sich die meisten Türen fortan ohne viel Zutun, der Rest braucht für viele Bereiche einen negativen Test. Das gilt auch für den Sport, obwohl die neue, speziell auf ihn gemünzte Verordnung zumindest bis zum gestrigen Redaktionsschluss unserer Zeitung noch „in der Abstimmung“ zwischen den Ministerien war, wie aus Stuttgart verlautete. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln und Reaktionen aus den Vereinen.

Was gilt für den Hallensport?

Für den Freizeit- und Amateursport, zu dem auch Ballett- und Tanzunterricht gehören, gilt in geschlossenen Räumen das 3-G-Prinzip. Nur Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen in die Sporthalle, ins Fitnessstudio oder Hallenbad. „Ich halte das für eine gute Lösung“, sagt Norgat Trefz, stellvertretende Vorsitzende des TV Murrhardt mit 15 Abteilungen, in denen nicht nur, aber überwiegend Hallensport betrieben wird. „Man fühlt sich wohler, wenn man weiß, dass in einem Kurs alle Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind“, bläst Claudia Krimmer, stellvertretende Vorsitzende der TSG Backnang 1846, ins selbe Horn. „Wir haben die 3-G-Regel bei unseren drei Aktiven-Teams ohnehin dauerhaft durchgezogen, auch als sie zwischenzeitlich mal nicht verpflichtend war“, verrät Kristian Mertlik. Der stellvertretende Abteilungsleiter der Handballer der SG Weissach im Tal ergänzt: „Die Mehrzahl unserer Spielerinnen und Spieler ist geimpft.“ Dieser Kreis hat sich nur noch an grundlegende Dinge zu halten, zu denen zum Beispiel die Maskenpflicht gehört, sobald der Sport an sich nicht ausgeübt wird.

Gibt es drinnen auch Ausnahmen?

Ein klares Ja. Wenn zu dienstlichen Zwecken gesportelt wird oder wenn es sich um Spitzen-, Profi- und Rehasport handelt, ist kein Testnachweis erforderlich. Eine Sonderregelung, die durchaus Raum für Debatten lässt. „Ich verstehe nicht, warum ein Unterschied gemacht wird und der Spitzen-, Profi- und Rehasport anders als der Breitensport von der Testpflicht befreit ist“, äußert Claudia Krimmer ihr Unverständnis. In Backnangs größtem Sportverein trifft diese Ausnahme auf den Rehasport zu, darüber hinaus gibt’s die Lateintanzformation in der Ersten Bundesliga sowie die Turner und die HCOB-Handballer in der Dritten Liga. Außerhalb der TSG 1846 wären Beispiele wie die TSG-Judokas zu nennen, zudem werden Kadersportler miteinbezogen. Dessen ungeachtet, können einzelne Verbände und Ligen aber auf eigene Faust strengere Regeln erlassen und das 3-G-Prinzip anwenden.

Wie läuft es mit den Schnelltests?

Ungeimpfte, die bislang auch von Corona verschont blieben und dennoch am Sport in geschlossenen Räumen teilnehmen wollen, können sich zum Beispiel weiter in den bekannten Zentren, bei Ärzten oder Apotheken testen lassen. Zunächst noch kostenlos, ab dem 11. Oktober aus eigener Tasche. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Klubs wie der TV Murrhardt oder die TSG Backnang bieten auch beaufsichtigte Tests vor Ort an. Mehrere Übungsleiter und Funktionäre hätten Schulungen besucht, berichtet Norgat Trefz, „da geht’s um die Erwachsenen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen können oder wollen“. Keinesfalls komme es infrage, auch einmal ein Auge zuzudrücken: „Wer sich partout nicht testen lassen will, den muss man eben nach Hause schicken – sonst kommen wir als Verein in Teufels Küche.“

Was ist mit dem Nachwuchs?

Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt’s keine Testpflicht. Für Schüler gilt: Sie brauchen für ihren Sportverein keinen zusätzlichen Nachweis. Die Vorlage des Schülerausweises genügt, weil die regelmäßigen Tests in der Schule als ausreichend gelten. Dieser Automatismus „ist auf jeden Fall eine Erleichterung“, betont Kristian Mertlik von den SGW-Handballern. Der Einwand, dass derzeit Sommerferien sind und mithin in den Lehranstalten nicht getestet wird, ist berechtigt. Dem steht das geringere Infektionsrisiko durch die verminderten Kontakte gegenüber, gleichwohl rät die Landesregierung für die Übergangszeit noch zu Tests.

Wie sieht es mit Sport draußen aus?

Die Fußballer, die bereits in die Saison gestartet sind oder das bald tun, haben wie alle Freiluftsportler derzeit einen Vorteil gegenüber den Hallenkollegen: Sie müssen weder geimpft noch genesen oder getestet sein, um trainieren oder spielen zu dürfen. Ein Privileg, das an einem Punkt aber endet: Wer Kabine, Dusche oder Aufenthaltsraum betreten will, für den gilt dann doch die in geschlossenen Räumen übliche 3-G-Regelung. „Das ist für einen kleinen Amateurverein schwer umsetzbar“, meint Torsten Greiner von der SKG Erbstetten. In der ersten Mannschaft, die in der Kreisliga A2 spielt, sei die Impfquote hoch, das erleichtere es etwas. „Nahezu unmöglich“ werde es, sollte der Heimverein auch den 3-G-Status der Gäste überprüfen müssen. „Wenn ein Verein nur 40 Prozent Impfquote hat, ist das Problem größer“, vermutet Greiner.

Und die Zuschauerregelung?

Rein in eine Halle geht es nur als Geimpfter, Getesteter oder Genesener. „Wir haben das erste Punktspiel am 18. oder 19. September, bis dahin kann noch viel passieren“, sagt SGW-Handballer Mertlik. „Das Hygienekonzept aus der Vorsaison liegt als Basis in der Schublade.“ Unter freiem Himmel ist die 3-G-Regelung derzeit erst ab 5000 Fans zwingend – oder wenn der 1,50-Meter-Mindestabstand unmöglich oder auch nur sehr schwer eingehalten werden kann. Letzteres ist beim Oberliga-Heimspiel der TSG-Fußballer gegen die Stuttgarter Kickers in einer Woche der Fall, erklärt Geschäftsstellenleiter Janos Kovac: Deshalb gilt 3G in dieser speziellen Partie auch in den Etzwiesen.

Was wird sonst noch verlangt?

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben sich die Ehrenamtlichen mit Aspekten wie Abstands-, Masken- und Hygieneregeln und mit Konzepten für Behörden zu beschäftigen. Erwartet wird außerdem die Erfassung von Kontaktdaten der Sportler und Zuschauer mithilfe von Apps oder auf Papier.

Was bringt die Zukunft?

Die grün-schwarze Landesregierung erwägt zusätzliche Maßnahmen, wenn die Situation außer Kontrolle gerät. Wie das definiert wird, bleibt abzuwarten – als Kriterien werden die Auslastung der Intensivbetten, die Zahl schwerer Krankheitsverläufe, die Impfquote und – da ist sie wieder – die 7-Tage-Inzidenz genannt. „Ich glaube nicht, dass es im Breitensport eine normale Saison gibt“, zeigt sich Norgat Trefz vom TV Murrhardt pessimistisch. „Es wäre schön, wenn ich mich täuschen würde.“ Claudia Krimmer von der TSG Backnang hofft derweil „inständig, dass es nicht zu abermaligen Schließungen kommt, das wäre eine Vollkatastrophe. Von mir gibt es deshalb einen klaren Appell, sich impfen zu lassen. Nur so können wir unsere Kinder schützen und die Sportangebote für sie aufrechterhalten.“