Weiterer Schritt zum Saisonabbruch der Amateure

Vorstand des Württembergischen Fußballverbands beschließt vorläufige Ordnungsänderungen der Männer, Frauen und Jugend.

Weiterer Schritt zum Saisonabbruch der Amateure

Trainer Markus Lang steigt wahrscheinlich mit Großaspachs A-Jugend auf. Foto: A. Becher

(hes/pm). Dass die Saison 2019/2020 der Amateurfußballer in Württemberg abgebrochen wird, scheint immer konkreter zu werden. Nach dem Vorschlag des Präsidiums hat gestern der Vorstand des Württembergischen Fußballverbands (WFV) nun auch die vorläufigen Ordnungsänderungen zur Beendigung des Spieljahres 2019/2020 zum 30. Juni 2020 beschlossen. Berücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung über 600 Rückmeldungen von Vereinen aus ganz Württemberg, die sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit überwältigender Mehrheit dem Votum des Präsidiums zur Saisonbeendigung angeschlossen haben.

Mit den teilweise akribisch ausgearbeiteten Stellungnahmen, insbesondere zur Frage der Wertung der entsprechenden Meisterschaftsrunden, hat sich das Präsidium des WFV intensiv auseinandergesetzt und dann dem Vorstand schließlich einen Beschlussvorschlag unterbreitet, dem dieser nun gefolgt ist. Die Beschlüsse des Vorstands, dem sämtliche Stellungnahmen der Vereine vorlagen, sehen im Einzelnen insbesondere die folgenden Regelungen vor:

Die Meister und Platzierungen, die zur Teilnahme an Aufstiegsspielen berechtigen, werden bei den Männern und Frauen anhand der Quotientenregelung (Punkte durch die Anzahl der ausgetragenen Spiele) ermittelt.

Abstiegsplätze werden nicht ausgewiesen. Aus Billigkeitserwägungen erscheint es nicht vertretbar, auf Grundlage geänderter Wettbewerbsmodalitäten dahin gehende Entscheidungen zu treffen, die somit für die jeweiligen Vereine gravierende Konsequenzen hätten.

Platzierungen, die zur Teilnahme an Entscheidungs- und Relegationsspielen berechtigen, werden nicht ermittelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Aufstieg über die Relegation, die aus rechtlichen Gründen sportlich nicht ausgetragen werden kann, nicht möglich ist. Somit wird der Vorschlag von Zrinski Waiblingen, Zweiter der Kreisliga A 1 (wir berichteten) nicht berücksichtigt.

Bei der Jugend gilt die Quotientenregelung entsprechend mit der Maßgabe, dass bei Gleichheit – anders als bei den Aktiven – weder die Tordifferenz noch die Anzahl der geschossenen Tore Beachtung finden, sondern allen Teams mit demselben Quotienten der Aufstieg ermöglicht wird. Des Weiteren werden bei den A- und B-Junioren wie geplant infolge der Umstellung des Spielsystems aufs 1-3-9 zur Saison 2020/2021 eine eingleisige Verbandsstaffel und drei Landesstaffeln gebildet. Bei den C-Junioren bleibt es ein weiteres Jahr bei den vier Landesstaffeln unterhalb der neu einzuführenden eingleisigen Verbandsstaffel.

Der letzte Punkt dürfte besonders die A-Jugend der SG Sonnenhof Großaspach freuen. Die Talente aus dem Fautenhau wären somit Meister in der Verbandsstaffel und würden in die Oberliga aufsteigen. Der Vorsprung vor dem Zweitplatzierten VfL Nagold wäre demnach hauchdünn und würde lediglich 0,02 Punkte nach der Quotientenregel betragen.

WFV-Präsident Matthias Schöck zeigt sich zufrieden mit dem Meinungsbildungsprozess, wohl wissend, dass die Ergebnisse nicht alle Vereine zufriedenstellen können: „Wir haben uns diese Entscheidungen gewiss nicht einfach gemacht. Es ist auch legitim, als Verein aus der eigenen sportlichen Situation heraus zu argumentieren. Unsere Aufgabe als Verband ist es jedoch, die beste Lösung mit der größtmöglichen Sicherheit für alle unsere Vereine zu finden und dabei keine grundlegenden sportlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Prinzipien zu verletzen.“ Schöck ergänzt: „Ich bin sehr dankbar für die zahlreichen, ausführlichen Rückmeldungen unserer Vereinsvertreter, die wir gründlich ausgewertet haben. Ich hoffe, dass die Delegierten beim außerordentlichen Verbandstag nun unsere Beschlüsse bestätigen und wir alle – Verband und Vereine – dann etwas Planungssicherheit für die kommenden Monate haben.“ Das letzte Wort haben nun die Delegierten des außerordentlichen Verbandstags, die sich auch für die Fortsetzung des Spieljahres aussprechen können. Die endgültige Entscheidung dazu soll am 20. Juni fallen. Die Beschlussfassung durch die Delegierten wird auf elektronischem Weg herbeigeführt, wie es Artikel 2 des Paragrafen 5 des dritten Absatzes des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ermöglicht.