Erleichterungen für Photovoltaik

Das bringt das Solarpaket für Balkonkraftwerke

Der Weg für das Solarpaket ist frei. Die Erleichterungen könnten schon bald gelten. Auch für Balkonkraftwerke sind Vereinfachungen vorgesehen. Wir geben einen Überblick.

Bisher darf die Leistung des Wechselrichters von Balkonkraftwerken bei maximal 600 Wattpeak liegen, das soll mehr werden.

© Stefan Sauer/dpa

Bisher darf die Leistung des Wechselrichters von Balkonkraftwerken bei maximal 600 Wattpeak liegen, das soll mehr werden.

Von Judith A. Sägesser

Am 15. April haben die Ampelfraktionen bekannt gegeben, dass das Solarpaket beschlussreif sei. Es enthält zahlreiche Erleichterungen für den Ausbau von Photovoltaik. Es könnte nächste Woche beschlossen werden, danach ist noch der Beschluss des Bundesrats nötig. Insider äußern sich zuversichtlich, dass das Solarpaket bald in Kraft treten kann.

Das Solarpaket wurde auch schon als Programm für die Mitmachenergiewende bezeichnet, und in diesem Zuge sind einige Erleichterungen für Steckersolargeräte enthalten. Wir geben einen Überblick speziell für Balkonkraftwerke.

Anmeldung wird einfacher

Geplant ist: Die Anmeldung beim Netzbetreiber soll wegfallen, jene im Marktstammdatenregister, einem behördlichen Register aller Akteure und Anlagen des deutschen Strom- und Gasmarktes, vereinfacht werden; es soll erlaubt werden, dass ein Stromzähler vorübergehend rückwärts laufen darf, wenn Strom eingespeist wird – bis der Zweirichtungszähler installiert ist.

Unterstützen würde es die Bundesregierung zudem, wenn der herkömmliche Schutzkontakt-Stecker geduldet und die Maximalleistung auf 800 Wattpeak (statt 600 Wattpeak) angehoben würde. Beides ist seit Monaten Gegenstand eines Normierungsverfahrens beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik VDE – Ausgang offen.

Dem Vernehmen nach ist inzwischen übrigens auch geklärt, dass ein Balkonkraftwerk separat betrachtet und nicht auf eine unter Umständen vorhandene Dachanlage angerechnet wird.

Das Recht aufs Balkonkraftwerk?

Außerhalb des Solarpakets gibt es noch eine weitere Veränderung für Balkonkraftwerke. Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte am 19. Januar darüber beraten, ob die Mini-Energiewende zur privilegierten Maßnahme erklärt werden soll. Balkonkraftwerke dürfen dann nicht mehr pauschal abgelehnt werden, beispielsweise vom Vermieter oder Eigentümergemeinschaften.

Auch dies muss das Parlament erst noch beschließen. Allerdings ist fraglich, ob damit die entscheidenden Hürden aus dem Weg geräumt sind. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Musterprozess eines Berliner Mieters, der ein Balkonkraftwerk installieren wollte, von seinem Vermieter hierzu aber strenge Auflagen bekommen hatte. Man wolle grundsätzlich gerichtlich klären lassen, was hier erlaubt ist, weil es sich um einen typischen Fall handele, hieß es bei einer Pressekonferenz der DUH.

Zum Artikel

Erstellt:
17. April 2024, 12:48 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen