Abschiebehäftlinge sollen in normale Gefängnisse

Bundesinnenminister Seehofer will Trennungsgebot drei Jahre aussetzen

Asylpolitik - Die große Koalition hat sich darauf verständigt, Abschiebehäftlinge künftig auch in normalen Gefängnissen unterbringen. Pro Asyl ist entsetzt.

Berlin Abschiebehäftlinge sollen künftig auch in ganz normalen Gefängnissen untergebracht werden können. Die zuständigen Minister der großen Koalition verständigten sich darauf, das Gebot zur Trennung von Abzuschiebenden und Strafgefangenen für drei Jahre auszusetzen, wie ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte. Innerhalb einer Einrichtung sollen die beiden Gruppen strikt getrennt werden. Seehofers „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ soll dafür sorgen, dass ausreisepflichtige Ausländer das Land verlassen und weniger Abschiebungen scheitern. Derzeit gibt es weniger als 500 Abschiebehaftplätze.

„Wir haben keinen Notstand in Deutschland, der dies rechtfertigen würde“, kritisierte Pro Asyl- Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die Vermischung von Abschiebe- und Strafhaft sei europarechtswidrig.

Seehofer will die Pläne am Mittwoch dem Kabinett vorlegen. Ein Sprecher des Innenministeriums in Baden-Württemberg äußerte Unterstützung: Für hohe Abschiebezahlen bräuchten die Behörden effektive Werkzeuge. „Deshalb müssen wir den Instrumentenkasten dringend anpassen.“

Justizministerin Katarina Barley (SPD) hatte sich lange kritisch zu dem Vorhaben geäußert. Sie lenkte nun unter der Bedingung ein, dass eine „klare räumliche Trennung“ von Strafgefangenen und Abzuschiebenden gewährleistet sei. Die SPD kritisiert auch, dass Migranten ein Bußgeld drohen soll, wenn sie nicht alle „zumutbaren Handlungen“ unternehmen, um einen Pass oder einen Passersatz zu bekommen. Auch sollen Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus haben, nur noch bis zu zwei Wochen eine „Überbrückungsleistung“ erhalten.

Behördenvertreter sollen sich strafbar machen, wenn sie Flüchtlinge vor einer bevorstehenden Abschiebung warnen. Andere sollen sich der „Anstiftung oder der Beihilfe“ zur Hauptstraftat strafbar machen können. Burkhardt sieht darin „eine Einschüchterung der Zivilgesellschaft“.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abschiebung-von-fluechtlingen-seehofer-will-abschiebungen-leichter-durchsetzen.655a07b1-3475-4c6f-8d2c-63db973c4426.html

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Erstellt:
13. April 2019, 03:14 Uhr

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