Neues Konzept zur Pflegeversicherung

Agenda der Grausamkeiten oder alternativlose Reform?

Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt in chronischen Finanznöten, viele Pflegebedürftige wegen steigender Eigenanteile allerdings auch. Nun liegt ein Reformkonzept von Gesundheitsministerin Nina Warken auf dem Tisch.

Um die Pflegeversicherung vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren, will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Milliarden-Lücken schließen und erneute allgemeine Beitragsanhebungen vermeiden.

© Sebastian Kahnert/dpa

Um die Pflegeversicherung vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren, will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Milliarden-Lücken schließen und erneute allgemeine Beitragsanhebungen vermeiden.

Von Markus Brauer/Sascha Meyer (dpa)/AFP

Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung müssen sich Heimbewohner, Gutverdiener und Menschen ohne Kinder auf Mehrbelastungen einstellen. Das sehen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die Milliarden-Lücken schließen und erneute allgemeine Beitragsanhebungen vermeiden sollen.

Was die Gesundheitsministerin bei der Pflege plant

Kommen sollen auch höhere Schwellen bei Neu-Einstufungen in Pflegegrade und verstärkte Vorbeugung. Die regulären Zahlungen der Pflegekassen sollen künftig jährlich gemäß der Inflation steigen.

Warken gab jetzt einen Entwurf in die Abstimmung in der Regierung, der auf Ausgabenbremsen und Mehreinnahmen zielt. Es gehe darum, dass die Finanzen stabilisiert werden, sagte sie in Berlin. Zugleich solle auch die Versorgung für die Menschen verbessert werden.

Hintergrund ist, dass sich die Finanzlage der Pflegeversicherung zuspitzt. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden. Ein Überblick über die Pläne, die bis zur Sommerpause ins Kabinett kommen sollen:

Pflegebeiträge I

Die jüngste allgemeine Beitragsanhebung kam Anfang 2025 um 0,2 Punkte. Der Beitrag liegt jetzt bei einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,7 Punkte erhöht werden, so dass der Kinderlosen-Beitrag auf 4,3 Prozent steigt.

Dies soll 2027 Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro einbringen. Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen.

Pflegebeiträge II

Wie bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Gutverdiener stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze des Monatsgehalts, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, 2027 angehoben werden.

Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere bisher mitversicherte Partner soll das Beitrag zahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.

Pflege im Heim

Vielen Pflegebedürftigen machen immer höhere Eigenanteile zu schaffen. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten. Als Entlastung für Heimbewohner gibt es gestaffelte Zuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen.

Hier ist eine Streckung von je sechs Monaten geplant: So soll der Eigenanteil für die reine Pflege nicht in den ersten 12 Monaten, sondern den ersten 18 Monaten um 15 Prozent gedrückt werden. Die stärkste Entlastung von 75 Prozent soll dann auch nicht schon ab dem vierten Jahr im Heim greifen, sondern sechs Monate später.

Insgesamt soll das die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig nicht mehr punktuell per Gesetz an die Kostenentwicklung angepasst werden, sondern ab 2028 nach einem neuen Mechanismus. Kommen soll dann eine jährliche Erhöhung gemäß der Inflationsentwicklung, und zwar jeweils zum 1. Juli wie bei der regelmäßigen Rentenerhöhung. Das soll helfen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern.

Pflege-Einstufungen

Eine Reform von 2017 gilt als ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Pflegebedürftigen rasant auf mehr als sechs Millionen gestiegen ist. Seitdem stark erweiterte Kriterien für das Feststellen einer Pflegebedürftigkeit sollen – wie damals von Experten empfohlen – nun für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium. Niemand verliere wegen neuer Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad.

Prävention

Im Blick steht auch eine stärkere Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf „Pflegebegleitung“ durch professionelle Kräfte kommen, um gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen.

Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat wegfallen. Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gezielt zu altersbedingten Erkrankungen bekommen.

Weitere Regelungen

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – diese Zahlungen sollen gekürzt werden. Ausgesetzt werden soll die Vorgabe, dass nur Heime Versorgungsverträge mit Pflegekassen schließen dürfen, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder ähnlich bezahlen. Hintergrund ist auch, dass stark gestiegene Löhne auf Eigenanteile der Heimbewohner durchschlagen.

Im Blick steht außerdem, die Kommunen von Sozialhilfezahlungen zu entlasten. Dafür soll in einem separaten Gesetz die Regel zurückgenommen werden, dass erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro auf Vermögen von Kindern zurückgegriffen werden kann.

Reaktionen

Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sei „ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen“, sagt die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Bentele wendet sich auch gegen die Streichung der 100.000-Euro-Freigrenze für erwachsene Kinder von Pflegebedürftigen.

Einen fehlenden Vertrauensschutz auch für bereits Pflegebedürftige kritisiert der Paritätische Gesamtverband.

Die Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige kritisiert auch die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Von einem „Belastungspaket für Pflegebedürftige, Pflegende und Angehörige“ spricht die Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner. Auch sie wendet sich besonders dagegen, das Einkommen von Kindern wieder für Pflegekosten der Eltern heranzuziehen.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi bezeichnet Warkens Reformpläne als „reinen Zynismus“ und spricht von einer „Zerstörungsreform“ der Pflegeversicherung. „Was wir hier erleben, stellt unsere Sozialversicherung und unseren Sozialstaat grundlegend in Frage“, warne die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Regierung solle „diesen Entwurf zurückziehen und eine Reform vorlegen, die den Sozialstaat stärkt, statt ihn auszuhöhlen“.

Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis begrüßt die geplante stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation. Er pocht aber auf „einen finanziellen Strukturausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegepflichtversicherung“.

„Die Bundesregierung versucht, die Pflegeversicherung vor allem dadurch zu stabilisieren, dass Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahlende mehr tragen“, kritisiert die Grünen-Pflegeexpertin Simone Fischer in der „Welt“. Dies sei lediglich „eine Verlagerung der Lasten.“

Das Gesamtpaket sei „unausgewogen“, sagt auch der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt.

Die Caritas kritisiert die Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als „familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, spricht von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“.

Kommunale Spitzenverbände warnen vor Mehrbelastungen für die Städte und Gemeinden bei der Hilfe zur Pflege.

Zum Artikel

Erstellt:
4. Juni 2026, 19:16 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen