Fahrverbote: SPD gegen totaleÜberwachung

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Pläne von Verkehrsminister Scheuer

Bundestag - Vor Bundetagsdebatte erheben Sozialdemokraten verfassunsgrechtliche Bedenken.Von Norbert Wallet

BerlinDas Thema Fahrverbotelöst weiter Kontroversen in der Regierungskoalition aus. An diesem Donnerstag wird der Bundestag in erster Lesung über Vorschläge der Regierung zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes beraten, die für Stuttgart Auswirkungen haben. Zuvor zeigt sich: Das Vorhaben von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Fahrverbote flächendeckend mit Kameras überwachen zu lassen und die gewonnenen Daten für sechs Monate zu speichern, stößt auf Widerstand der SPD.

Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte unserer Zeitung, er habe gegen den Plan „schwerste verfassungsrechtliche Bedenken“. Das zu verhängende Bußgeld betrage„keine 100 Euro und die Verjährungsfrist nur drei Monate“. Deshalb halte er den Verwaltungsaufwand für „völlig unverhältnismäßig und überzogen“. Fechner fordert Scheuer auf, die „Totalüberwachung“ zu stoppen. Begründung: „Bei den Euro-4-Fahrern handelt es sich nicht um Schwerverbrecher, sondern um Leute, die schuldlos Fahrverbote aufgebrummt bekommen haben und ohnehin mit erheblichen Wertverlusten gestraft sind.“ Der SPD-Politiker weist darauf hin, dass bei der Vorratsdatenspeicherung, die für einen Katalog schwerster Straftaten gilt, die zulässige Speicherfrist nur zehn Wochen betrage. Tatsächlich hat das Ministerium hier Entgegenkommen angedeutet.

Fechner kündigte an, dass die SPD auf eine Regelung dringe, „die flächendeckende Fahrverbote für ganze Stadtgebiete statt einzelner Straßen nicht mehr so einfach zulässt wie etwa gerade in Stuttgart“. Fechner nannte es „unverhältnismäßig“, Städte zu sperren, „wenn Luftreinhaltung sich durch Straßensperrungen erreichen lässt“. Das Gesetzespaket sieht auch vor, dass Fahrverbote bei Belastungen von 50 Mikrogramm Stickstoffoxid im Jahresmittel unverhältnismäßig sind. Der Grenzwert der EU liegt bei 40. Auch wird es weitere Ausnahmen ­geben für Fahrzeuge der Euronorm 4 und 5.

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Erstellt:
17. Januar 2019, 03:14 Uhr

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