IS-Rückkehrerin landet in Stuttgart

31-Jährige auf Flughafen verhaftet – Kind in Syrien gestorben

Stuttgart Erstmals hat die Bundesregierung eine deutsche IS-Anhängerin in einer Rückholaktion nach Deutschland gebracht. Die Frau, die ihre drei Kinder im Alter zwischen zwei und zehn Jahren mitbrachte, wurde am Donnerstagabend auf dem Stuttgarter Flughafen kurz nach der Landung festgenommen. Ihr Nachwuchs befinden sich in der Obhut von Verwandten.

Der Rechtsanwalt der 31-Jährigen aus dem Ruhrgebiet, Mahmut Erdem, sagte unserer Zeitung, sie sei 2015 mit einem Dschihadisten, der nicht Vater der Kinder sei, freiwillig nach Syrien zum IS gegangen. Ihr Begleiter und eines der drei Kinder seien in Syrien gestorben. Von einem anderen Mann, den sie nach islamischem Recht geheiratet habe, habe sie ein weiteres Kind.

Nach der Eroberung der IS-Hochburg Rakka habe die Frau mit ihren Kindern versucht, in die Türkei zu fliehen, sei aber von der Freien Syrischen Armee festgenommen und in einem Lager nahe der Türkei festgehalten worden. Über das Auswärtige Amt bemühten sich Anwalt und Mutter der Frau um ihre Rückkehr. Auf dem Linienflug wurde sie jetzt von zwei Mitarbeitern der deutschen Botschaft in der Türkei begleitet. Die Flugkosten in Höhe von 1700 Euro übernahmen Angehörige.

Grundlage des nach der Landung vollstreckten Haftbefehls ist der Tatvorwurf der Kindesentziehung. Sie hatte ihren deutschen Ehemann in Deutschland zurückgelassen. Zunächst war unklar, ob auch Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erhoben wird.

Rückholaktionen von minderjährigen Kindern deutscher IS-Kämpfer hat es bereits gegeben. Das Auswärtige Amt teilte mit, die Zahl bewege sich „im hohen einstelligen Bereich“. Die Rückholaktion erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem die Bundesregierung nach einer Position sucht, wie mit den aus Deutschland zum IS gegangenen Kämpfern verfahren werden soll. Derzeit befinden sich laut Innenministeriums 66 mutmaßliche IS-Angehörige in Gefangenschaft der Syrischen Demokratischen Kräfte. Zudem sitzen acht Deutsche in irakischer Haft.

Prinzipiell hat jeder deutsche Staatsangehörige Rückkehrrecht. Ein vom Kabinett am Mittwoch beschlossenes Gesetz besagt jedoch, dass Dschihadisten der Pass entzogen werden kann, wenn sie noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Dies gilt aber nur für künftige Fälle.

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Erstellt:
6. April 2019, 03:14 Uhr

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