Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Pforzheim und Mannheim

dpa/lsw Pforzheim. Nun auch Pforzheim: In zwei Städten im Südwesten gilt jetzt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Weitere Kommunen könnten folgen. Das Land hat die Regeln für Corona-Hotspots zuletzt verschärft.

Ein Schild weist auf die Maskenpflicht in der Pforzheimer Innenstadt hin. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Ein Schild weist auf die Maskenpflicht in der Pforzheimer Innenstadt hin. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Mit Pforzheim und Mannheim haben bereits zwei Corona-Hotspots im Land eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen. Die Stadt Pforzheim verkündete die nächtliche Ausgangsbeschränkung am späten Freitagabend. Sie tritt am Samstag in Kraft und gilt bis zum 14. Dezember zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr. Als Ausnahme von der Regelung gelten demnach nur „triftige Gründe“, wie etwa berufliche Tätigkeiten oder Arztbesuche.

In Mannheim besteht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bereits seit Freitag. Sie wird von der Polizei strikt kontrolliert. In Pforzheim wurden zudem eine erweiterte Maskenpflicht in Fußgängerzonen in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr beschlossen sowie ein Veranstaltungsverbot, das lediglich religiöse Zwecke und etwa Demos ausnimmt. Es greift zudem eine strenge Kontaktbeschränkung. So dürfen sich öffentlich wie privat nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, maximal jedoch fünf Menschen.

Ähnlich strenge Corona-Maßnahmen hatten zuvor bereits die Landkreise Tuttlingen, Lörrach, Calw und der Schwarzwald-Baar-Kreis beschlossen. In Mannheim gilt zusätzlich die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese Kreise hatten in dieser Woche über dem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelegen - sie gelten somit als Hotspots. Die Kreise hatten sich deshalb selbstständig zu schärferen Maßnahmen entschlossen. Für Kreise über dem Wert von 200 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz hatte die Landesregierung vor längerem eine Hotspot-Strategie angekündigt, diese aber erst am Freitag erlassen.

Die Regelung des Landes sieht vor, strengere Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen, wenn die Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche in den vergangenen drei Tagen über den Wert von 200 gestiegen ist. Zudem müsse ein „diffuses Infektionsgeschehen“ vorliegen. Als weitere Maßnahmen sieht das Land Kontaktbeschränkungen für Treffen mit maximal fünf Personen und ein Veranstaltungsverbot vor. Für Besuche in Pflegeheimen werden FFP2-Masken oder Corona-Schnelltests vorgeschrieben.

Am Freitag (Stand: 16.00 Uhr) lagen nach Angaben des Landesgesundheitsamts die Kreise Lörrach (205,5), Heilbronn (214,1), Mannheim (224) und Pforzheim (272,3) über der Grenze von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Die Landkreise Tuttlingen, Calw und der Schwarzwald-Baar-Kreis hatten diese Schwelle zuletzt wieder knapp unterschritten.

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Erstellt:
5. Dezember 2020, 09:52 Uhr

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