Raser-Urteil rechtens

Oberstes Gericht: Hamburger Autofahrer des Mordes schuldig

Karlsruhe (dpa) Wer als rücksichtloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung erstmals ein Mordurteil wegen eines tödlichen Zusammenstoßes gegen einen Raser bestätigt. Es ist jetzt rechtskräftig. Der damals 24-Jährige hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.

Der 4. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Strafgericht mit. Das Landgericht Hamburg hatte in seinem Urteil 2018 einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. „Wir haben es mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun“, hatte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung gesagt. „Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherweise auch seinen eigenen Tod.“

Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer auf dem Kurfürstendamm aufgehoben. Damals vermissten die Richter Belege für einen bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten.

Der Bundesgerichtshof markierte aber keine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen. „Diese Erwartung müssen wir enttäuschen“, hatte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible damals gesagt. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.“ Aktuell verhandelt das Landgericht Berlin den Fall neu.

Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Ein Mord wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen. Offen bleiben könne, ob das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt sei.

Auch als Konsequenz aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgeber Strafen gegen Raser verschärft. Nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden verbotene Rennen im Straßenverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden.

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Erstellt:
2. März 2019, 03:04 Uhr

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