Sexueller Missbrauch: Tagesvater legt Revision ein
Der Anwalt des Verurteilten wehrt sich gegen die angeordnete Sicherungsverwahrung.
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Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte sein Gesicht mit einem Tuch verdeckt.Foto: Florian Muhl
Stuttgart/Weinstadt. Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte Tagesvater aus Weinstadt hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Dies teilt sein Anwalt Bernd Kiefer aus Stuttgart mit. Die Revision bezieht sich auf die vom Landgericht angeordnete Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe. Er vertrete „im Bezug auf die Feststellungen der Kammer zu den Erklärungen der psychiatrischen Sachverständigen“ einen anderen Standpunkt, teilt der Anwalt mit. Über die Revision hat nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Wie berichtet, hatte die 4. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht den 53-Jährigen vor einer Woche zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt und zudem die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht berief sich dabei auf die Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen. Diese hatte den Angeklagten in die höchste Gefährlichkeitsstufe eingestuft. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer beantragt, die Anordnung der Sicherungsverwahrung erst nach Absitzen der Haftstrafe prüfen zu lassen. Verurteilt wurde der 53-Jährige wegen des sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs von acht Kindern in insgesamt 40 Fällen. Der Verurteilte hatte in seinem Wohnhaus in Weinstadt von 2015 bis zu seiner Festnahme im Oktober vergangenen Jahres eine Kindertagespflegestätte betrieben. Dort hatte er Mädchen und Jungen im Alter zwischen anderthalb und acht Jahren betreut. kf
