Strenger Schäuble verärgert Abgeordnete

Bundestagspräsident reagiert in Bluttest-Debatte unsensibel

Berlin /NWA - Der Anlass war ernst und der Ton der Redebeiträge durchweg dem heiklen Thema angemessen: Zwei Stunden nahm sich am Donnerstagmorgen der Bundestag Zeit, um über vorgeburtliche Bluttests zu debattieren, mit denen eine Reihe schwieriger ethischer Fragen für werdende Eltern verbunden ist. Konkret ging es um die aktuelleFrage, ob Bluttests auf Trisomie 21, das sogenannten Downsyndrom, von der Kasse bezahlt werden sollen.

Wirklich kein Anlass also für schneidende Schärfe Auftritte. Die Abgeordneten hielten sich daran – bis auf einen. Ausgerechnet Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) brachte Misstöne in eine sehr sachlich geführte Debatte. Als Sitzungsleiter musste er auf die Einhaltung der Redezeit achten. Die war mit drei Minuten pro Debattenbeitrag allerdings reichlich knapp bemessen. Das hatten die Fraktionen aber miteinander so vereinbart. Insofern war abzusehen, dass Schäuble des Öfteren eingreifen würde, um die Redner zur Kürze zu ermahnen. Wie er das aber tat, sorgte quer durch alle Fraktionen für Verärgerung.

Gerade wollte die Linken-Abgeordnete Petra Sitte mit dem Satz „Darüber haben wir zu reden“ schließen, da blaffte Schäuble vom Präsidiumstisch: „Sie aber nicht mehr, weil Ihre Redezeit zu Ende ist.“ Der SPD-Politikerin Dagmar Schmidt, die als Mutter eines Kindes mit Downsyndrom eine Rede hielt, die alle Abgeordneten als bewegend empfanden, wurde aufgrund abgelaufener Redezeit mitten im Satz das Mikrofon abgedreht.

Der Ärger der Abgeordneten über die Sitzungsleitung machte sich teilweise sehr vernehmlich in Unmutsäußerungen Luft – auch in Schäubles eigener Fraktion. Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, sagte: „Ich hätte mir gewünscht, dass er die Sensibilität des ethisch schwierigen Themas stärker gewichtet hätte als die präzise Einhaltung der Redezeit.“ CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich nannte Schäubles Sitzungsleitung „der Ernsthaftigkeit des Themas nicht angemessen“.

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Erstellt:
12. April 2019, 03:14 Uhr

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