Wiesbadener Prozess um „Cum-Ex“-Aktiendeals erneut verzögert

dpa Wiesbaden. Die Aufarbeitung des „Cum-Ex“-Skandals geht seit Jahren nur schleppend voran. Ein Prozess in Wiesbaden war bereits im Oktober auf Januar verschoben worden. Nun soll die Verhandlung erst Ende März starten - wegen Corona.

Der Haupteingang des Bankhauseses M.M.Warburg & CO in Hamburg. Foto: Axel Heimken/dpa

Der Haupteingang des Bankhauseses M.M.Warburg & CO in Hamburg. Foto: Axel Heimken/dpa

Das Landgericht Wiesbaden hat seinen Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung von „Cum-Ex“-Aktiendeals abermals vertagt.

Die Wirtschaftsstrafkammer will nun erst vom 25. März an über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verhandeln, wie die Justiz am Montag mitteilte.

Als Begründung wurde der Corona-Gesundheitsschutz der Beteiligten genannt, die zuletzt für Donnerstag kommender Woche (28. Januar) geladen waren (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12). Angesetzt sind feste Termine bis Ende April sowie weitere bis in den Juni hinein. Die Verhandlung soll in einer Leichtbauhalle auf einem Veranstaltungsgelände stattfinden.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits im Mai 2018 ihre Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank öffentlich gemacht. Es war die bundesweit erste Anklage zu den Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse, die seit Jahren bundesweit Ermittler beschäftigen.

Das Wiesbadener Gericht prüfte die Anklage allerdings so lange, dass in der Zwischenzeit bereits ein ähnlich gelagerter Prozess vor dem Landgericht Bonn entschieden worden ist. Dort wurden zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt. In Wiesbaden war der Prozessauftakt zuletzt von Mitte Oktober auf Ende Januar verschoben worden - ebenfalls mit Verweis auf die Corona-Pandemie.

Den Angeklagten wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft. Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden.

2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten das Thema „Cum-Ex“ seit Jahren auf. Jüngst hatte die Hamburger Privatbank M.M. Warburg erklärt, sie habe in Zusammenhang mit dem Skandal alle Steuerforderungen beglichen.

© dpa-infocom, dpa:210118-99-71436/2

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Erstellt:
18. Januar 2021, 13:16 Uhr

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