Rentenkommission

Ab wann soll die "Rente mit 63" abgeschafft werden?

Viele Beschäftigte planen fest mit einem früheren Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren. Doch aus den aktuellen Reformvorschlägen geht vor allem eines hervor. Für die beliebte Regel könnte eine entscheidende Zäsur bevorstehen.

Die Zukunft der "Rente mit 63" ist offen: Die Rentenkommission empfiehlt einschneidende Änderungen, doch wann sie kommen und wen sie zuerst treffen würden, ist politisch noch nicht entschieden.

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Die Zukunft der "Rente mit 63" ist offen: Die Rentenkommission empfiehlt einschneidende Änderungen, doch wann sie kommen und wen sie zuerst treffen würden, ist politisch noch nicht entschieden.

Von Matthias Kemter

Die umgangssprachlich noch genannte „Rente mit 63“ steht nach den Vorschlägen der Rentenkommission vor dem Aus. Gemeint ist damit die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann derzeit früher als regulär in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Ein konkretes Datum für die Abschaffung gibt es bislang aber nicht. Die Rentenkommission hat lediglich empfohlen, diese Möglichkeit zu streichen. Erst wenn Bundesregierung und Bundestag daraus ein Gesetz machen, steht fest, ob die Regelung wirklich endet und ab wann.

Viele Versicherte wären betroffen

Nach den bisher bekannten Vorschlägen soll der abschlagsfreie frühere Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren ganz wegfallen. Betroffen wären viele Menschen. Im Jahr 2024 nutzten rund 262.000 Beschäftigte diese Rentenart. Kritiker halten sie für teuer und sehen darin ein Problem für den Arbeitsmarkt, weil erfahrene Beschäftigte früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Übergangsregeln sind wahrscheinlich

Ob die Abschaffung sofort gelten würde, ist offen. Theoretisch könnte der Gesetzgeber eine Änderung kurzfristig beschließen. Wahrscheinlicher wären aber Übergangsregeln, vor allem für Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihre Planung bereits auf diese Regelung ausgerichtet haben.

Früher in Rente bliebe möglich – aber mit Abschlägen

Früher in Rente zu gehen, wäre auch nach einer Abschaffung nicht grundsätzlich unmöglich. Weiterhin gäbe es die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren. Diese ist jedoch mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Auch hier schlägt die Kommission Änderungen vor. Der früheste Rentenbeginn soll von 63 auf 64 Jahre steigen.

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Erstellt:
22. Juni 2026, 17:06 Uhr

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