Kreis Sigmaringen
Anklage nach Brandanschlägen erhoben - was steckt dahinter?
Nach mehreren Brandanschlägen in Leibertingen sind sich die Ermittler sicher: Verantwortlich ist ein extremistischer Einzeltäter. Sie übergeben den Fall der Justiz.
© Marijan Murat/dpa/Marijan Murat
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Mann vor, im vergangenen Oktober aus extremistischen Gründen Anschläge verübt zu haben.
Von red/dpa
Nach mehreren Brandanschlägen in Leibertingen (Kreis Sigmaringen) ist Anklage gegen einen 22 Jahre alten Mann erhoben worden. Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihm vor, im vergangenen Oktober aus extremistischen Gründen Anschläge auf ein Auto, ein Wohnhaus und Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei verübt zu haben.
Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung. Das Landgericht Hechingen muss nun entscheiden, ob es den Prozess eröffnet.
Molotowcocktail gegen Polizisten und Feuerwehrmann
Der Mann soll in der Nacht zum 23. Oktober mit selbst gebauten Molotowcocktails zunächst ein Auto angezündet haben. Dann soll er durch einen gezielten Wurf auf ein Fenster im Erdgeschoss eines Gebäudes versucht haben, ein Wohnhaus in Brand zu setzen. „Dabei soll er auch den Tod der schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen haben“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Außerdem soll er in Tötungsabsicht einen Molotowcocktail in Richtung einer alarmierten Streifenwagen-Besatzung und von zwei Feuerwehrmännern geworfen haben. Auch Fahrzeuge habe der 22-Jährige beschädigt, als er auf ihnen und einem Gebäude Schriftzüge wie beispielsweise „FCK NZS“ angebracht habe.
Mann soll ein Einzeltäter gewesen sein
Der Angeklagte habe als Einzeltäter mutmaßlich aus politischer Motivation heraus gehandelt, erklärte das Staatsschutzzentrum in einer Mitteilung. Er habe sich als Teil einer „linken-antifaschistischen“ Szene verstanden. Anhaltspunkte für eine Vernetzung mit anderen Personen gebe es nicht.
Das Staatsschutzzentrum kann herausgehobene Ermittlungsverfahren übernehmen, denen eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt.
