Ausgangsbeschränkungen: Verstöße können teuer werden

dpa/lsw Stuttgart. Das sonnige Wetter ist verlockend - wer aber gegen die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie verstößt, könnte mit saftigen Bußgeldern belegt werden. Im ganzen Land dürfen nur noch zwei Menschen zusammen draußen unterwegs sein. Ausnahmen gibt es nur für Familien.

Ein Polizeiwagen im Stuttgarter Schlossgarten. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Ein Polizeiwagen im Stuttgarter Schlossgarten. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Wie hoch die Bußgelder tatsächlich sind, ist noch nicht landesweit geregelt. Die Kommunen legen sie derzeit fest. Das Gesundheitsministerium hat zwar schon einen einheitlichen Bußgeldkatalog in der Tasche. Weil aber der Bund in der vergangenen Woche das Infektionsschutzgesetz überarbeitete, halte man den Katalog noch zurück, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Der Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg soll sich an dem von Nordrhein-Westfalen orientieren, der schon am vergangenen Montag an die dortigen Behörden verschickt wurde. Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, kosten dort pro Kopf 200 Euro. Verbotenes Picknicken kostet 250 Euro, die Organisation von Sportveranstaltungen 1000 Euro.

Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Teuer werden dort auch Hygieneverstöße oder Verstöße gegen das Besuchsverbot etwa in Altenheimen.

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Erstellt:
28. März 2020, 15:53 Uhr

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