Autobahnzubringer wird im April zur Bundesstraße

Das Stuttgarter Regierungspräsidium verfügt die Hochstufung der Landesstraße L 1115 zwischen Backnang und Mundelsheim zur Bundesstraße. Backnangs Oberbürgermeister Maximilian Friedrich spricht von einer guten Nachricht für Backnang und die ganze Region.

Auf dem Autobahnzubringer sind täglich etwa 30000 Fahrzeuge unterwegs. Foto: Alexander Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Auf dem Autobahnzubringer sind täglich etwa 30000 Fahrzeuge unterwegs. Foto: Alexander Becher

Von Matthias Nothstein

Backnang/Aspach. Es ist kein Aprilscherz, wenngleich das Datum einen zögern lässt. Aber es ist wahr, das Regierungspräsidium hat nach nur wenigen Jahren der Prüfung verfügt, dass die Landesstraße L1115, der sogenannte Autobahnzubringer, mit Wirkung zum 1. April dieses Jahres zur Bundesstraße hochgestuft wird. Die neue Bezeichnung lautet: B328. Die Aufwertung betrifft den Abschnitt zwischen Backnang und der A-81-Anschlussstelle Mundelsheim. Von der 16 Kilometer langen Strecke liegen etwa sechs Kilometer im Landkreis Rems-Murr, die restlichen zehn Kilometer gehören zum Landkreis Ludwigsburg.

Rems-Murr-Landrat Richard Sigel ist erfreut, dass mit der geplanten Maßnahme und „dem dann hoffentlich zeitnah folgenden leistungsfähigen Ausbau der Straße die jahrelangen Bemühungen des Landkreises und der Anliegerkommunen nun Früchte tragen“. Sigel verweist auf den Besuch des früheren Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer im Juni 2021: „Ich erinnere mich gut daran, wie intensiv und nachdrücklich ich zuletzt im Rahmen einer Kreisbereisung mit dem Regierungspräsidium bei einem Treffen an der Landesstraße gemeinsam mit der Aspacher Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff und dem Backnanger Oberbürgermeister Maximilian Friedrich für eine Aufstufung geworben habe. Ich freue mich daher, dass die geplante Aufwertung jetzt endlich vollzogen wird.“ Das sei eine gute Nachricht für den Rems-Murr-Kreis, dem eine direkte Autobahnanbindung fehle und der auf leistungsfähige Zubringerstrecken angewiesen sei. Die Aufwertung sei daher ein wichtiger erster Schritt in Richtung Ausbau eines den Belastungen entsprechenden Straßennetzes in diesem Bereich. „Ich hoffe, dass dies nicht Jahre dauert und erst ähnlich nachdrücklich verfolgt werden muss wie die Aufwertung, sondern dass hier rascher etwas passiert“, betonte Sigel.

Das Verkehrsaufkommen wird perspektivisch noch weiter steigen

In den Freudegesang stimmt Backnangs Oberbürgermeister Maximilian Friedrich gerne mit ein: „Die Aufstufung ist eine gute Nachricht für Backnang und die ganze Region. Damit ist ein erster Schritt getan, dass der Bund das Nadelöhr zwischen der B14 und der A81 endlich bedarfsgerecht ausbauen kann.“ Die L1115, auf der heute weit mehr als 30000 Fahrzeugen täglich unterwegs sind, ist für Friedrich nicht nur „eine der am meisten befahrenen Landesstraßen in Baden-Württemberg“. Der Backnanger OB gibt auch noch zu bedenken, dass das Verkehrsaufkommen angesichts des Ausbaus der B14 „perspektivisch noch weiter steigen wird“. Gleichzeitig gehört der Rems-Murr-Kreis zu den wenigen Landkreisen, die keinen eigenen Autobahnanschluss haben. Friedrich betont: „Umso wichtiger sind leistungsfähige Zubringer. Das ist nicht zuletzt für die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes ganz zentral.“

Aspachs Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff hofft nicht nur, dass die Planungen jetzt zeitnah in die Gänge kommen, sondern sie wünscht sich auch, dass die neue Straße aus Lärmschutzgründen etwas abgerückt vom Ortsrand von Großaspach neu gebaut wird. Welte-Hauff erinnerte auch daran, dass der Neubau des B-14-Anschlusses Backnang-West (Krähenbachkreuzung) laut den jüngsten Verlautbarungen des Regierungspräsidiums nächstes Jahr starten soll. Deshalb sei es besonders wichtig, sofort die Änderungen durch den B-328-Bau zu berücksichtigen, sodass es später keine Beeinträchtigungen gibt. Staus zwischen Aspach und Backnang seien doppelt problematisch, da der ÖPNV darauf angewiesen ist, dass die Bustaktung funktioniert.

Planungen gehen Jahrzehnte zurück

Der Blick zurück Seit Jahren, ach was, seit Jahrzehnten bemühen sich die Anliegerkommunen um den Ausbau des Autobahnzubringers. Schließlich wird die zweispurige Strecke täglich von 30000 Fahrzeugen befahren. Und was noch gewichtiger ist: Der Anteil der Lastwagen liegt bei etwa 10 bis 15 Prozent. Ein Ausbau, der die Strecke leistungsfähiger macht, wird seit mindestens 30 Jahren gefordert.

Vom Land zum Bund Die Überlegung, die Straße von der Zuständigkeit des Landes auf den Bund zu übertragen, liegt ebenfalls schon viele Jahre zurück. Exakt vor einem Jahr hatte das Regierungspräsidium dann gemeldet, dass die alten Planungen eingestellt und die bisher vorgesehenen drei Bauabschnitte zu einer Gesamtmaßnahme gebündelt werden.

Planung von 2007 Diese alten Planungen gehen zurück auf ein im Dezember 2007 eingeleitetes Planfeststellungsverfahren. In der Folge hatte es verschiedenste Einwendungen gegeben. Mit der Einstellung der alten Planungen wurden diese gegenstandslos. Auch die Veränderungssperre wurde aufgehoben. Und die Anbaubeschränkungen an der geplanten Straße sind ebenso außer Kraft getreten.

Die Verantwortlichen wollten die Beerdigung der Pläne vor Jahresfrist jedoch nicht so werten, dass nochmals alles auf null gestellt wird. Vielmehr erklärten sie den Sinn der Verfahrenseinstellung damit, dass mit der Planung aus dem Jahr 2007 eventuell Einwendungen mitgeschleppt werden, die von der neuen Planung möglicherweise gar nicht mehr betroffen sind. Etwa dann , wenn sich eine neue Trassenführung ergibt.

Zuständigkeit wechselt Durch die kommende Aufwertung und die „Übergabe“ an den Bund fällt die Straße künftig in dessen Zuständigkeitsbereich als Baulastträger, der dann für die Planung, Finanzierung und bauliche Umsetzung zuständig ist. Allerdings meldet die Pressestelle des Landkreises Rems-Murr: „Die laufende Unterhaltung und der Straßenbetriebsdienst für die Bundesstraße werden weiterhin in der Verantwortung des Landkreises verbleiben.“

Verfügung Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die entsprechende Verfügung zur Hochstufung der L1115 zur B328 dieser Tage bekannt gegeben. Noch bis zum 24. März 2023 kann gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage erhoben werden.

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Erstellt:
2. März 2023, 20:00 Uhr

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