Baden-Württemberg macht gegen höhere VHS-Gebühren mobil

dpa/lsw Stuttgart. Gegen die Steuerpläne der Bundesregierung für Weiterbildungsangebote formiert sich Widerstand in den Ländern. Baden-Württemberg wendet sich mit einer Bundesratsinitiative gegen die geplante Umsatzsteuerpflicht etwa für VHS-Kursangebote, wie das Kultusministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann. Foto: Thomas Niedermüller/Archivbild

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann. Foto: Thomas Niedermüller/Archivbild

Gemeinsam mit Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland habe man einen entsprechenden Antrag in den Kulturausschuss des Bundesrats eingebracht. Das Ländergremium werde sich dem am Freitag in seiner Plenarsitzung voraussichtlich anschließen. Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Neuregelung zur Umsatzsteuerbefreiung für den Bereich der Erwachsenenbildung und allgemeinen Weiterbildung noch einmal zu überprüfen. Weitere Länder hätten bereits ihre Unterstützung signalisiert.

„Volkshochschulen, Musikschulen und viele weitere Träger der Weiterbildung leisten einen unabdingbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Private Weiterbildung dürfe nicht teurer werden und müsse für möglichst viele Menschen offen bleiben. „Ich freue mich, dass die anderen Bundesländer das auch so sehen und sich unserer Initiative zur Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen eines gemeinsamen Antrags angeschlossen haben.“

Bildungsangebote für Erwachsene, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, drohen nach Plänen der Bundesregierung umsatzsteuerpflichtig zu werden - und damit teurer. Nach dem Entwurf soll nur noch direkt beruflich verwendbare Weiterbildung von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Allein bei den 169 Volkshochschulen (VHS) im Südwesten müssten dann nach Schätzung des VHS-Verbands mehr als zwei Millionen Menschen 19 Prozent mehr für die Kurse bezahlen.

Das Vorhaben der Koalition von Union und SPD ist im „Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ versteckt. Es wird mit der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben begründet.

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Erstellt:
19. September 2019, 12:50 Uhr

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