Berufung der Stadt Karlsruhe im Stadionstreit abgewiesen

dpa/lsw Karlsruhe. Im Hickhack um den Stadionneubau in Karlsruhe ist die Stadt mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts weitgehend gescheitert. Diese Entscheidung gab das Oberlandesgericht Karlsruhe am Freitag bekannt. Demnach ist die Stadt unverändert dazu verpflichtet, dem Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC relevante Informationen zum Neubau zur Verfügung zu stellen.

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Symbolbild

Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Symbolbild

„Dieser vertraglich vereinbarte Informationsanspruch umfasst die Einsichtnahme in den Totalunternehmervertrag und in weitere Unterlagen wie Kostenschätzungen, Prüfexemplare, Nachträge und andere insbesondere mit Sonderwünschen der KSC Stadion GmbH zusammenhängende Unterlagen“, hieß es in der Mitteilung.

Die Stadt kündigte am Freitagabend an, diese Unterlagen bis zum Montag zusammenzustellen und für den Verein bereit zu halten. Davon ausgenommen sind laut Gerichtsurteil „vertrauliche Informationen, die ausschließlich Belange der Stadt betreffen“.

Das neue Wildparkstadion soll 123 Millionen Euro kosten. Der KSC möchte Sonderwünsche berücksichtigt haben. Der Club argumentiert, er könne die Angebote des Bauunternehmers nur dann seriös prüfen, wenn er die Leistungspflichten im Vertrag kenne. Die Stadt verweigert dem Verein die Einsicht in diesen Vertrag.

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Erstellt:
8. November 2019, 19:11 Uhr

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