Brandanschlag auf Roma: Urteil nächste Woche erwartet

dpa/lsw Ulm. Im Verfahren um den Brandanschlag auf den Wohnwagen einer Roma-Familie am Landgericht Ulm soll am kommenden Mittwoch das Urteil fallen. Plädoyers und Beweisaufnahme seien abgeschlossen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Angeklagt sind fünf junge Männer wegen versuchten Mordes und Brandstiftung. Aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme hatte das Gericht bereits während des laufenden Verfahrens die Haftbefehle gegen vier der Angeklagten aufgehoben und darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung nur wegen gemeinschaftlich begangener Nötigung möglich sei. Ein rassistisches Motiv wird nicht ausgeschlossen.

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Die Deutschen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren sollen laut Anklage am 24. Mai 2019 eine Fackel aus einem fahrenden Auto auf den Wohnwagen der Roma-Familie geworfen haben, der auf einer Wiese in Erbach (Alb-Donau-Kreis) stand. In dem Fahrzeug, das nur knapp verfehlt wurde, war eine schlafende Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn.

Die Männer hatten zum Prozessbeginn die Tat unter Vorbehalt gestanden und sich entschuldigt. Sie hätten nie jemanden verletzen wollen. Die Verteidigung forderte laut Gerichtssprecher am Mittwoch für vier ihrer fünf Mandanten eine mögliche Verurteilung nach Jugendstrafrecht aufzuschieben. Damit wären sie mindestens ein Jahr, höchstens zwei Jahre auf Bewährung. Derzeit könne nicht sicher beurteilt werden, ob bei den Angeklagten schädliche Neigungen vorhanden seien. Bei einer weiteren Straftat in dieser Zeit würden sie auch für den Fackelwurf zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Für den fünften Angeklagten, der von Anfang an Angaben zu der Tat machte und sich auch nicht in Untersuchungshaft befand, forderte die Verteidigung nicht mehr als eine Verwarnung oder Auflagen.

Die Nebenklage hatte sich bei allen Angeklagten für Jugendstrafe ausgesprochen und war laut dem Sprecher der Ansicht, diese könne nur bei einem zur Bewährung ausgesetzt werden. Ob die Nebenklage von einem versuchten Mord oder lediglich einer Nötigung ausging, ließ sie demnach offen. Die Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche bei ihrem Plädoyer Haftstrafen zwischen vier Jahren und zwei Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes gefordert sowie eine Bewährungsstrafe.

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Erstellt:
16. September 2020, 17:15 Uhr

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