Harbarth: Für Errungenschaften des Grundgesetzes eintreten

dpa Karlsruhe. Zum Gründungsjubiläum hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, dessen besondere Rolle als „Bürgergericht“ gewürdigt. „Der „Gang nach Karlsruhe“ ist zum Sinnbild geworden für das Vertrauen der Menschen in das Bundesverfassungsgericht als Institution, aber vor allem auch in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat, in die Unabhängigkeit der Justiz und nicht zuletzt in die Kraft unserer Verfassung“, sagte Harbarth zum 70. Jahrestag des Gerichts am Sonntag in Karlsruhe.

Auf der Richterbank im Sitzungssaal liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Auf der Richterbank im Sitzungssaal liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Dieses Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger könne „uns alle mit Freude, Demut und auch mit Zuversicht erfüllen“. Harbarth sagte aber auch, der Tag mahne zugleich, „nicht aus den Augen zu verlieren, dass die Errungenschaften des Grundgesetzes zerbrechlich sind“. „Sie können nur bewahrt werden, wenn viele für sie engagiert eintreten.“

Harbarth eröffnete auf dem Karlsruher Marktplatz mit Vizegerichtspräsidentin Doris König und Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) einen gläsernen Ausstellungscontainer („Cube“). Darin sind unter anderem die roten Roben der Verfassungsrichterinnen und -richter sowie Videostatements von Mitarbeitern zu sehen.

Ein größerer Festakt zum Jubiläum oder ein Bürgerfest mit Tag der Offenen Tür sind wegen der Corona-Pandemie diesmal nicht möglich. Der „Cube“ soll bis zum 3. Oktober in der Karlsruher Innenstadt stehen. Im selben Zeitraum erinnert ein LED-Schriftband am Balkon des Sitzungssaalgebäudes an die wichtigsten Daten und Entscheidungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 7. September 1951 seine Arbeit aufgenommen, die erste Entscheidung fiel zwei Tage später. Feierlich eröffnet wurde das Gericht am 28. September bei einem Festakt mit Bundespräsident Theodor Heuss und Kanzler Konrad Adenauer.

Bis Ende 2020 sind rund 249 000 Verfahren in Karlsruhe anhängig geworden. Mehr als 96 Prozent sind Verfassungsbeschwerden von Bürgern - wobei nur der kleinste Teil (2,3 Prozent seit 1951) erfolgreich ist. Momentan gehen im Jahr 5000 bis 6000 Verfassungsklagen ein.

© dpa-infocom, dpa:210918-99-268343/3

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Erstellt:
19. September 2021, 01:17 Uhr

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