Prozess in Heilbronn

Drahtseile gegen Mountainbiker – Jäger räumt Fehler ein

Ein Jagdpächter will mit gespannten Drähten Mountainbiker stoppen. Vor Gericht schildert er seine Sicht – und räumt einen Fehler ein.

Dem angeklagten Jagdpächter wird zur Last gelegt, auf einer Mountainbike-Strecke in einem Waldstück Drahtseile gespannt zu haben.

© dpa/Christoph Schmidt

Dem angeklagten Jagdpächter wird zur Last gelegt, auf einer Mountainbike-Strecke in einem Waldstück Drahtseile gespannt zu haben.

Von red/dpa/lsw

Mit gespannten Drahtseilen hat ein Jagdpächter nach eigener Aussage versucht, Mountainbiker von einer illegalen Strecke bei Heilbronn zu vertreiben. Ihm sei es lediglich um eine Abschreckung und um ein Signal gegangen, sagte der 61-Jährige, der wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Heilbronn angeklagt ist. Der Mann soll zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den sogenannten Dachstrail gespannt haben, eine bei Mountainbikern beliebte, aber auch illegale Strecke zwischen den Orten Eberstadt und Grantschen.

Zu Prozessbeginn zeigte sich der Angeklagte reumütig. Ja, er habe zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den sogenannten Dachstrail gespannt, eine bei Mountainbikern beliebte, aber illegale Strecke zwischen den Orten Eberstadt und Grantschen nahe Heilbronn. Der erste Draht riss beim Durchfahren oder wurde entdeckt – ohne dass jemand verletzt wurde. Dann spannte der Mann einen stabileren Draht, auf 1,20 Meter Höhe, kaum zu sehen.

Angeklagter: Wollte nur ein Signal setzen

Und nein, ihm sei es lediglich um eine Abschreckung und um ein Signal gegangen, erklärte der Gartenbauer in einem Statement, das seine Verteidigerin zu Prozessbeginn verlas. Er habe lediglich die Tiere und die Natur schützen und die Strecke unattraktiv machen wollen. „Ich habe die zunehmende Nutzung des Trails als massives Problem für die Wildtiere und andere Waldbesucher erlebt“, sagte er. Und beteuert: „Ich habe niemals in Kauf nehmen wollen, dass ein Mensch zu Tode kommt.“ Doch aus Sicht der Staatsanwaltschaft war die Aktion mehr als ein Signal – sie war lebensgefährlich.

 Dabei hatte ein Mountainbiker aus Eberstadt den ersten Draht schon entdeckt, bevor etwas passieren konnte. Der 56-Jährige fährt die Strecke nach eigenen Angaben seit zehn Jahren regelmäßig. Auch einen stabileren weiteren Draht bemerkte er später und konnte erneut rechtzeitig in die Bremsen greifen. „Wenn ich schneller gefahren wäre, hätte ich ihn wahrscheinlich nicht gesehen“, sagte er.

„Absolut falsche Entscheidung“

Über Jahre habe er sich bemüht, die Nutzung auf legale Weise zu unterbinden, ließ der 61-Jährige aus Hardthausen (Kreis Heilbronn) erklären. Er habe auch immer wieder versucht, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und gebeten, eine andere Strecke zu nutzen. Auch aufgehängtes Flatterband sei ignoriert worden. „Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion“ – im Gegenteil sei der Trail immer intensiver genutzt worden. Dennoch räumte er ein, es sei „eine absolut falsche Entscheidung gewesen“, die Drähte zu spannen.

Die Staatsanwaltschaft sieht das nüchtern: Der erste Draht riss. Also spannte der Mann einen festeren. „Er entschloss sich daher, die nächste Eskalationsstufe in Angriff zu nehmen“, sagte die Staatsanwältin. Genau das erfülle das Mordmerkmal der Heimtücke.

Ein Gesetz als Zündstoff

Eng verbunden mit dem Konflikt und vielen weiteren Streitfällen rund um das Mountainbiken ist ein seit Jahren geltendes und umstrittenes Gesetz. Denn Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verbietet – verankert ist dies seit 1995 im Landeswaldgesetz. Auch die neue grün-schwarze Landesregierung will an der sogenannten Zwei-Meter-Regel nicht rütteln.

Enge Pfade, sogenannte Singletrails, sind damit bis auf wenige Ausnahmen tabu. Für Mountainbiker, die genau solche Wege suchen, ist das ein Graus. Viele fahren auf illegalen Strecken wie dem Dachstrail. Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das: fremde Menschen auf ihrem Grund, die Wild aufschrecken, Schutzgebiete queren und andere Waldnutzer gefährden. Der Konflikt schwelt seit Jahren.

Fallen, Nägel, Drähte – kein Einzelfall

Bekannt wurde zuletzt unter anderem ein Fall aus Eberbach. Dort legten Unbekannte vor knapp einem Jahr große Steine auf einer Mountainbike-Strecke ab – ein Biker konnte noch rechtzeitig bremsen. In Schriesheim (beides Rhein-Neckar-Kreis) spannten Unbekannte ein Drahtseil auf Kniehöhe über einen Waldweg. Und in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) schlug ein Unbekannter Nägel in Baumwurzeln entlang des Wolfschluchttrails.

Überführt und verurteilt wurden bislang die wenigsten. Eine Ausnahme: Im Frühjahr 2018 wurde ein damals 22-Jähriger in der Oberpfalz wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er ein Nylonseil über einen Weg gespannt hatte. Ein damals 54 Jahre alter Radler fuhr ungebremst gegen das Seil, stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Das Gericht bezeichnete die Tat als kaum vorstellbar sinnlos.

„In Einzelfällen hören wir von Nägeln in Wurzeln oder Reißbrettern, auch von Schnüren“, sagt auch Heiko Mittelstädt vom Deutschen Interessenverband Mountainbike (DIMB). Er sieht allerdings einen starken Rückgang solcher Sabotageakte: „Das passiert kaum noch, weil Mountainbiken zur Freizeitgestaltung gehört und akzeptiert wird.“ Vom Heilbronner Prozess, der bis Ende Juli dauern soll, erhofft er sich vor allem Signalwirkung. „Es muss klar sein, dass das kein Kavaliersdelikt ist.“

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Erstellt:
22. Juni 2026, 10:40 Uhr
Aktualisiert:
22. Juni 2026, 12:38 Uhr

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