Dürfen Senioren zusammen essen? Vorschlag wird geprüft

dpa/lsw Steinen/Mannheim. An sich könnten nun alle zufrieden sein: Der VGH erlaubt das gemeinsame Essen von geimpften Bewohnern in einem Seniorenzentrum. Das Amt prüft die Öffnung. Der Anwalt des Heims sieht aber einen Haken.

Der Schriftzug „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“ ist über dem Haupteingang des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs angebracht. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Der Schriftzug „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“ ist über dem Haupteingang des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs angebracht. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Dürfen gegen Corona geimpfte Bewohner eines Seniorenzentrums in Südbaden wieder zusammen essen? Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hätte nichts mehr dagegen. Demnach könnte der Betrieb der Cafeteria als Gemeinschaftsraum für geimpfte oder genesene Bewohner und Mitarbeiter erlaubt werden. In einem Vergleichsvorschlag begründet der VGH dies mit einer Neueinschätzung des Robert Koch-Instituts, wonach Geimpfte kaum noch ansteckend seien. Bis Montag können sich das Landratsamt Lörrach und das Heim in Steinen (Kreis Lörrach) zum Vergleich äußern.

Der Leiter des Heims, Wolfram Uhl, bereitet derweil schon mal alles für eine Wiedereröffnung vor: „Wir hoffen sehr, dass die Senioren schon die nächsten Tage wieder zusammen sitzen, essen und spielen können“, sagte er am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Von den Bewohnern der 56 Einzelhaushalte in dem Zentrum für Betreutes Wohnen seien fast alle geimpft.

Der Streit um die Kantinen-Öffnung hat schon mehrere Gerichte beschäftigt. Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hatte auch der VGH in Mannheim die Öffnung Mitte März abgelehnt. Dagegen hatte der Anwalt des Seniorenzentrums, Patrick Heinemann, eine Anhörungsrüge erhoben und zugleich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Prävention und Infektionsschutz seien wichtig, hätten aber ihre Grenzen. Die Senioren litten nun schon seit einem Jahr massiv unter der Isolation durch die Corona-Maßnahmen. Heinemann vertritt das Heim sowie einen 79 Jahre alten Bewohner.

Das Landratsamt Lörrach will eine Öffnung der Cafeteria prüfen. Auch der Anwalt des Zentrums will über den Vergleich nachdenken, äußerte am Mittwoch aber Zweifel an dessen Wirksamkeit. „Der Vergleich ist der Versuch, eine Fehlentscheidung zu reparieren“, sagte er der dpa. Man könne keinen Vergleich schließen, wenn es bereits eine rechtskräftige Entscheidung gebe. Der VGH-Beschluss vom 18. März sei unanfechtbar gewesen (Az. 1 S 774/21).

Nach Auffassung des VGH kann jedoch ein Beschluss in einem offenen Anhörungsrügeverfahren durch einen Vergleich abgeändert werden, wenn neue Tatsachen vorliegen. Nach der neuen Einschätzung des Robert Koch-Instituts sei das Risiko einer Virusausscheidung nach vollständiger Impfung stark reduziert, so dass „Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielten“. Daher dürften nach vorläufiger Einschätzung überwiegende Gründe dafür sprechen, dass aufgrund der geänderten Erkenntnislage ein Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung nun zu bejahen sei, so der VGH.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-112387/4

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Erstellt:
7. April 2021, 11:36 Uhr

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