Frauenhäuser werden im Rems-Murr-Kreis zur Pflichtaufgabe

Das Frauen- und Kinderschutzhaus im Rems-Murr-Kreis bietet neun Frauen und acht Kindern Schutz vor Gewalt. Angesichts steigender Zahlen bei häuslicher Gewalt kommt der Einrichtung eine immer größere Bedeutung zu. Inzwischen hat sich die Gesetzeslage hierzu verändert.

Ein Frauenhaus bietet den Bewohnerinnen und ihren Kindern Schutz und eine anonyme und vorübergehende Unterkunft. Symbolfoto: Kirill Gorlov/stock.adobe.com

© Kirill Gorlov - stock.adobe.com

Ein Frauenhaus bietet den Bewohnerinnen und ihren Kindern Schutz und eine anonyme und vorübergehende Unterkunft. Symbolfoto: Kirill Gorlov/stock.adobe.com

Von Martin WinterlingRems-Murr. Seit gut einem Jahr ist das Gewalthilfegesetz in Kraft. Frauen erhalten damit einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt, unabhängig von Einkommen oder Wohnort. Zudem sind von 2032 an die Länder verpflichtet, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auszubauen. Der Rems-Murr-Kreis befürchtet, dass es kommt wie so häufig in der Vergangenheit: Das Land Baden-Wür...

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Erstellt:
7. Mai 2026, 06:00 Uhr

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