Gericht: Glyphosat-Strafe für Bayer zu hoch

dpa Oakland. Zwei Milliarden US-Dollar - so viel soll Bayer-Konzern an das amerikanische Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod bezahlen. Ein Gericht in Oakland sieht das Strafmaß als nicht rechtens an. Die Senkung des Schadenersatzes scheint realistisch.

Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält. Foto: Patrick Pleul/Illustration

Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält. Foto: Patrick Pleul/Illustration

Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer kann in einem weiteren Prozess um Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter mit einer Senkung der Strafe rechnen.

Ein Gericht in Oakland teilte mit, dass die insgesamt rund 2 Milliarden US-Dollar (1,8 Mrd Euro), die eine Geschworenen-Jury dem Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod zugesprochen hatte, über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinausgehe.

Der Anteil des Strafschadenersatzes soll nach Einschätzung des Gerichts auf maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes von 50 Millionen Dollar reduziert werden. Die gesamte Maximalsumme, die sich aus Schadenersatz und Strafschadenersatz berechnet, liegt damit bei 250 Millionen Dollar. Strafschadenersatz existiert im deutschen Recht so nicht. Im US-Recht wird er als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.

Die Reduzierung des Schadenersatzes wäre ein Schritt in die richtige Richtung, schrieb ein Bayer-Sprecher in einer E-Mail. Bayer werde jedoch die endgültige Entscheidung des Gerichts abwarten und dann eine detailliertere Stellungnahme abgeben.

Erst zu Wochenbeginn hatte ein Richter in einem anderen Glyphosat-Prozess die von Geschworenen geforderte Strafe deutlich reduziert - von rund 80 auf etwa 25 Millionen Dollar. Auch er hielt den Anteil des sogenannten Strafschadenersatzes für zu hoch. Dieser existiert im deutschen Recht so nicht. Im US-Recht wird er als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt. Bayer kündigte in diesem Verfahren bereits an, in Berufung zu gehen.

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Erstellt:
19. Juli 2019, 11:58 Uhr

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