Gericht: Hundehalter haften nach Hundekampf je zur Hälfte

dpa/lsw Karlsruhe/Mannheim. Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes. Die Frau sowie der Besitzer des anderen Hundes seien gleichermaßen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren Tieren ausging. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe laut einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. 7 U 24/19).

Aussenaufnahme des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Baden-Württemberg. Foto: Uli Deck/Archiv

Aussenaufnahme des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Baden-Württemberg. Foto: Uli Deck/Archiv

Geklagt hatte die Frau, die im Juni 2016 in Mannheim während der Rauferei zwischen den Hunden in die Hand gebissen worden war. Nach der Operation dieser Verletzung erlitt sie am gleichen Tag eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen.

Das Landgericht Mannheim hatte den Mann daraufhin zu 50 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt und dessen volle Haftung festgestellt. Dagegen war der Hundebesitzer in Berufung gegangen. Der genaue Hergang des Geschehens - etwa welcher Hund zugebissen hatte - war nicht mehr zu klären gewesen: Beide Hunde hätten die Rauferei gleichermaßen verursacht, dadurch hafte der beklagte Hundehalter nur zur Hälfte für die Folgen, befand das nun das OLG. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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Erstellt:
23. September 2019, 13:03 Uhr

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