Gericht: „Hängt die Grünen“-Plakate“ müssen entfernt werden

dpa Bautzen/Zwickau. Im Streit um die Wahlplakate des rechtsextremen Dritten Weges gegen die Grünen hat das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden: Sie müssen weg. Die Stadt Zwickau zeigt sich erleichtert.

Eines der nun verbotenen Wahlplakate gegen die Grünen in Zwickau. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Eines der nun verbotenen Wahlplakate gegen die Grünen in Zwickau. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Die „Hängt die Grünen“-Wahlplakate der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg müssen abgehängt werden. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen am Dienstag entschieden. Es stufte die Plakate als Volksverhetzung ein.

Das OVG gab damit in einem Eilverfahren der Stadt Zwickau recht, die mit einer Verfügung gegen die Plakate vorgegangen war (Az.: 6 B 360/21). „Wir sind erleichtert, dass die Entscheidung in unserem Sinne gefällt worden ist“, sagte Stadtsprecher Mathias Merz.

Die Plakate stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, erklärte das Gericht. Dagegen dürfen Ordnungsämter laut dem sächsischen Polizeibehördengesetz vorgehen. Parteien dürften zwar Kritik auch in überspitzter und polemischer Form äußern - diese Meinungsfreiheit schützt das Grundgesetz. Das habe aber dann Grenzen, wenn gewichtige Straftatbestände vorlägen, hieß es.

Grenze der Meinungsfreiheit überschritten

Das Motiv erfülle „den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung“, stellte das Gericht fest. Der Slogan beziehe sich auf die Partei Die Grünen. Daran ändere auch ein zweiter Satz auf den Plakaten nichts. In viel kleinerer Schrift steht dort: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.“ Von der Mehrheit der Betrachter werde dieser Satz nicht wahrgenommen. Das Plakat sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören, so das Gericht.

Damit beurteilte das OVG die Sache anders als zuvor das Verwaltungsgericht Chemnitz. Das hatte in erster Instanz entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen, wenn auch mit einem Abstand von 100 Metern zu Wahlpalakten der Grünen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Die Plakate waren in Sachsen und Bayern auftaucht. Das Landgericht München I hatte dem Dritten Weg am Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden. Außerdem ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften.

SPD und Grüne in Sachsen begrüßten die OVG-Entscheidung. „Sie ist ein klares Stopp-Signal an Neonazis, die versuchen, Wahlkämpfe für eine neue Dimension menschenfeindlicher Kampagnen zu missbrauchen“, sagte SPD-Generalsekretär Henning Homann. Aus seiner Sicht hätte es aber eine schnellere Reaktion des Rechtsstaates geben müssen. Grünen-Landeschefin Christin Furtenbacher dankte der Stadt Zwickau für „ihre Beharrlichkeit und Solidarität“.

Ob die Entscheidung in Zwickau noch sichtbare Folgen haben wird, konnte Stadtsprecher Merz nicht sagen. Es seien in den vergangenen zwei Wochen schon einige Plakate „verschwunden“. Dem Ordnungsamt seien sechs abgehängte Plakate vor die Tür gestellt worden. Sollte in der 90.000-Einwohner-Stadt noch ein Plakat gefunden werden, werde das Ordnungsamt tätig. Die Kosten für das Entfernen würden dem Dritten Weg in Rechnung gestellt.

© dpa-infocom, dpa:210921-99-301333/5

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Erstellt:
21. September 2021, 14:17 Uhr

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