Klage gescheitert

Heilbronner Raser darf in die Türkei ausgewiesen werden

Nach einer tödlichen Raserei in Heilbronn darf der verurteilte Fahrer in die Türkei ausgewiesen werden. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.

Die Klage gegen die Ausweisung ist gescheitert. (Symbolfoto)

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Die Klage gegen die Ausweisung ist gescheitert. (Symbolfoto)

Von red/dpa

   Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser ist mit seiner Klage gegen die Ausweisung in die Türkei gescheitert. Die Kammer habe sich in der Verhandlung nicht davon überzeugen können, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgehe, teilte das Stuttgarter Verwaltungsgericht nach der Entscheidung mit. Es zeigte sich auch überzeugt, dass sich der 23-Jährige in der Türkei eingliedern könne. 

Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt bei viel zu hohem Tempo in der Wollhausstraße die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone prallte er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. 

Das Landgericht verurteilte den Fahrer vor fast genau zwei Jahren unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten danach als offensichtlich unbegründet.

Gericht: Kläger ist weiterhin eine Gefahr

Der junge Mann sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen, betonte die Kammer in ihrer Entscheidung. „Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus“, hieß es weiter. Er habe „die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zwar nicht zugelassen. Der Kläger kann aber innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen.

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Erstellt:
7. April 2026, 13:32 Uhr

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