Deutschland und Nachbarn

Hier drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld ohne Winterreifen

Die Winterreifenpflicht in Europa ist kein einheitliches Regelwerk, sondern ein Labyrinth aus unterschiedlichen Vorschriften – wo man besonders aufpassen muss.

Vorsicht, Schneeglätte!

© Igor Link/stock.adobe.com

Vorsicht, Schneeglätte!

Von Michael Maier

Wer im Winter mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte nicht nur an Skier und Snowboard denken, sondern vor allem an die richtige Bereifung. Sind zum Beispiel Ganzjahresreifen noch erlaubt?

Die Regelungen zur Winterreifenpflicht sind in Europa keineswegs einheitlich. Ein Verstoß kann nicht nur gefährlich werden, sondern auch die Urlaubskasse empfindlich belasten.

Hier ist der aktuelle Überblick (Stand Januar 2026) für Deutschland und die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien.

Ganzjahresreifen nur mit Alpine-Symbol („3PMSF“)

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit Winterreifen fahren. Es gibt keinen festen Zeitraum (keine „O bis O“-Regel im Gesetz), aber die Wetterlage diktiert das Handeln.

Wichtig für 2026: Schon Seit Oktober 2024 reicht die alte M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. Reifen müssen zwingend das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen.

Reifen nur mit Bergpiktogramm und Schneeflocke

Die Abkürzung 3PMSF steht hierbei übrigens wörtlich für die englische Bezeichnung des Alpine-Symbols:

  • 3 = Three (Drei)
  • P = Peaks (Gipfel)
  • M = Mountain (Berg)
  • S = Snow (Schnee)
  • F = Flake (Flocke)

Zusammengesetzt bedeutet das konkret: „Three Peaks Mountain Snow Flake“ (dreigipfeliger Berg mit Schneeflocke).

Bußgelder ohne Winterreifen in Deutschland

  • Einfacher Verstoß (Fahren bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen): 60 Euro + 1 Punkt (pro Auto – nicht pro Reifen)
  • Halter kann zusätzlich mit 75 Euro bestraft werden
  • Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro + 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 100 Euro + 1 Punkt
  • Mit Unfallfolge: 120 Euro + 1 Punkt

Bis zu 5000 Euro ohne Winterreifen in Österreich

Auch in Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht, allerdings in einem fest definierten Zeitraum: vom 1. November bis 15. April. Herrschen in dieser Zeit winterliche Fahrbahnverhältnisse (Schnee, Matsch, Eis), müssen an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein. Alternativ sind Schneeketten auf den Antriebsrädern erlaubt, wenn die Straße durchgängig schneebedeckt ist.

Achtung: Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Alles darunter gilt rechtlich als Sommerreifen!

Ohne Winterreifen in Österreich – die Bußgelder

  • Einfacher Verstoß (Organstrafverfügung): 35 Euro
  • Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Theoretisch bis zu 5.000 Euro (im Regelfall werden jedoch meist Strafen im dreistelligen Bereich verhängt
  • Auto kann stillgelegt werden

Eigenverantwortung in der Schweiz

Die Schweiz geht einen Sonderweg: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Dennoch gilt der Grundsatz, dass der Fahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen muss. Wer auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen den Verkehr behindert (zum Beispiel stecken bleibt), wird zur Kasse gebeten.

Bußgelder ohne Winterreifen in der Schweiz

  • Behinderung des Verkehrs (wie Liegenbleiben ohne Winterausrüstung): zirka 100 CHF
  • Unfall mit Sommerreifen: Hier drohen deutlich höhere Geldstrafen, Führerscheinentzug und vor allem massive Regressforderungen der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit.

„Loi Montagne“ in Frankreich

Seit einigen Jahren gilt in Frankreich die „Loi Montagne II“. Vom 1. November bis 31. März müssen Autofahrer in bestimmten Bergregionen (Teile von insgesamt 34 Departements, darunter Alpen, Pyrenäen, Vogesen, Jura) Winterreifen oder Schneeketten dabei haben. Dies wird durch Schilder signalisiert (rote Umrandung, schwarzer Reifen/Koffer mit Ketten) – auch in Berggemeinden im Elsass.

Bußgelder in Frankreich

  • Verstoß gegen die Ausrüstungspflicht in den Bergen: 135 Euro
  • Untersagung der Weiterfahrt

Winterreifen-Flickenteppich in Italien

In Italien sind die Regeln regional sehr unterschiedlich.

  • Allgemein: Auf vielen Autobahnen und Schnellstraßen gilt vom 15. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht (oder Kettenmitführung an Bord), und zwar unabhängig vom Wetter.
  • Südtirol: Hier gilt auf der Brennerautobahn (A22) und den restlichen Straßen der Provinz eine allgemeine Pflicht, im Stadtgebiet Bozen/Bolzano jedoch nur eine situative.
  • Aostatal: Generelle Winterreifenpflicht vom 15.10. bis 15.4.

Bußgelder in Italien

  • Innerorts: ab 41 Euro
  • Außerorts/Autobahn: ab 87 Euro bis 338 Euro
  • Polizeibeamte können zudem die Weiterfahrt untersagen, bis die Ausrüstung angepasst ist.

Kurios und bei vielen noch nicht bekannt, ist die übrigens die neu eingeführte Sommerreifenpflicht in Italien vom 15. April bis 15. Oktober. Hier übertrifft die sich manchmal so libertär gebende Rechtsregierung von Giorgia Meloni sogar die vielgescholtene EU an Verbots- und Regelungsdichte.

Zum Artikel

Erstellt:
26. Januar 2026, 12:06 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen