Junger Raser zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt

dpa/lnw Stuttgart/Erkrath. Ein junger Mann mietet einen Sportwagen, um mal richtig Gas zu geben. Im Geschwindigkeitsrausch baut er einen Unfall - zwei Menschen aus NRW sterben. Nun hat ein Gericht in Stuttgart entschieden, dass der Crash nicht als Mord zu werten ist.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv

Nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten aus Nordrhein-Westfalen ist ein junger Mann in Stuttgart zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 21-Jährigen am Freitag wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig. „Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen“, sagte die Richterin. 

Angeklagt war der junge Mann ursprünglich wegen Mordes. Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt. In dessen Trümmern kamen eine 22 Jahre alte Frau aus Erkrath und ihr 25-jähriger Freund aus Kaarst ums Leben.

Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des Angeklagten den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho. Die Richterin warf dem 21-Jährigen zwar einen „riskanten und rücksichtslosen Fahrtstil“ vor, allerdings sei der junge Mann zuvor nicht wegen Verkehrsgefährdung aufgefallen.

Die Gefahr für andere bei der Fahrt habe der Mann allerdings erkannt und bewusst in Kauf genommen, er habe auch die Strecke sehr gut gekannt. „Das gesamte Gefahrenszenario war Ihnen bekannt, das wussten Sie“, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Mit „völliger Überschätzung seiner Möglichkeiten“ habe er allerdings auf sein Können am Steuer vertraut. Der Angeklagte habe ernsthaft darauf vertraut, den Tod anderer nicht zu riskieren, sagte die Richterin weiter. Dies habe die Kammer nicht ausschließen können.

Die Staatsanwaltschaft und die drei Nebenkläger hatten Haftstrafen wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen.

Für Aufsehen sorgte zuletzt ein Urteil gegen einen Raser in Darmstadt. Nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahn-Parkplatz in Hessen verurteilte das Landgericht den 19 Jahre alten Fahrer zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe. Die Richter werteten die Tat in ihrer Urteilsbegründung als Mord. Bei dem Unfall starb eine 39 Jahre alte Mutter aus Düsseldorf, der damals zehnjährige Sohn wurde schwer verletzt.

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Erstellt:
15. November 2019, 11:36 Uhr

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