Klage der Konstanzer Hochschulkanzlerin abgewiesen

dpa/lsw Konstanz/Freiburg. Die Kanzlerin der Konstanzer Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung ist mit ihrer Klage gegen eine mögliche Versetzung in den Ruhestand gescheitert. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Freiburg sagte am Donnerstag, die Klage sei abgewiesen worden. Die Beamtin hatte vor Gericht feststellen lassen wollen, ob eine vom Wissenschaftsministerium angeordnete amtsärztliche Untersuchung rechtswidrig ist. Warum die Klage abgewiesen wurde, konnte die Sprecherin zunächst nicht sagen, da die schriftliche Begründung erst den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden müsse.

Hintergrund der Anordnung ist die langfristige Erkrankung der Frau. Laut Gericht ging es um eine Klärung der Dienstfähigkeit der Klägerin und um die Vorbereitung einer möglichen vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand. Einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ zufolge hatte die Kanzlerin im Zusammenhang mit der Zulagenaffäre an der Konstanzer Hochschule gravierende Missstände aufgedeckt. Das Ministerium hatte im vergangenen Jahr bei 70 Professoren das Zustandekommen der Vergabe von Extra-Zahlungen beanstandet, da die dafür notwendige Beurteilung für die Leistungsbezüge gefehlt habe.

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Erstellt:
25. Juli 2019, 16:23 Uhr

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