Kölsch-Brauereien können auf niedrigere Geldbußen hoffen

dpa Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht eher untergeordnete Rolle der kleinen Brauhäuser bei den verbotenen Preisabsprachen. Außerdem wollen die Richter den von der Pandemie hart getroffenen Brauereien bei der Geldbuße einen „Corona-Rabatt“ einräumen.

Ein Köbes (Kellner) serviert im Brauhaus Früh am Kölner Dom Kölsch-Bier. Foto: Oliver Berg/dpa

Ein Köbes (Kellner) serviert im Brauhaus Früh am Kölner Dom Kölsch-Bier. Foto: Oliver Berg/dpa

Mehr als sechs Jahre nach Aufdeckung des Bierkartells in Deutschland können drei Kölsch-Brauereien auf eine deutliche Verringerung der damals vom Bundeskartellamt verhängten millionenschweren Geldbußen hoffen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell in einem Verständigungsvorschlag eine Reduzierung der Bußgelder um mehr als 80 Prozent in Aussicht. Dabei spielt auch ein „Corona-Rabatt“ eine Rolle. Allerdings steht die Zustimmung der Prozessbeteiligten zu dem Vorstoß der Richter noch aus.

Der Vorsitzende Richter des 4. Kartellsenats, Manfred Winterscheidt, betonte, die drei kleinen Brauereien hätten bei dem Bierkartell nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Preisbewegungen seien von den großen Pils-Brauereien ausgegangen. Der Rest des Markes habe sich der Entwicklung am Ende angepasst.

Zwar sei möglicherweise bei den vom Kartellamt beanstandeten Treffen der Brauerei-Verantwortlichen in den Jahren 2006 und 2007 hier und da die Grenze des kartellrechtlich erlaubten überschritten worden, sagte Winterscheidt.

Doch sei angesichts der Bedeutung der Preisgestaltung der Pils-Riesen für den Gesamtmarkt durchaus vorstellbar, dass auch ohne die umstrittenen Gespräche am Ende von den Kölsch-Brauereien die gleiche Preispolitik verfolgt worden wäre. Außerdem sei ein Teil der Vorwürfe möglicherweise verjährt.

Zudem signalisierte das Gericht die Bereitschaft, die dramatischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Brauereien bei den Geldbußen zu berücksichtigen und dem Trio einen „Corona-Rabatt“ von 25 Prozent einzuräumen.

Gaffel-Anwalt Johann Brück berichte in der Verhandlung, die Umsätze der Gaffel-Gruppe seien durch die behördlich angeordnete Schließung der Gastronomie in den vergangenen drei Monaten um mehr als 40 Prozent eingebrochen. Noch schlimmer sei die Ergebnisentwicklung. Im aktuellen Marktumfeld sei es schlicht nicht möglich, ein positives Ergebnis zu erzielen.

Mit einer schnellen Erholung des Geschäfts seit trotz der Wiederöffnung der Gastronomie nicht zu rechnen, betonte Brück. Das Geschäft laufe weiter schleppend. Auch das Verbot von Volksfesten und die Geisterspiele in der Bundesliga machten sich hier bemerkbar. „Geister trinken keine Biere.“

Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2013 und 2014 im Zuge seiner Ermittlungen gegen das Bierkartell Geldbußen in einer Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Nach Überzeugung des Bundeskartellamts hatten sich Mitglieder des Bierkartells bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen und damit das Wettbewerbsrecht verletzt.

Auf die Kölsch-Brauereien entfielen dabei Geldbußen von weniger als 10 Millionen Euro. Käme es zu der vom Gericht in Aussicht gestellten Verständigungslösung, könnte die Gesamtsumme auf rund eine Million Euro oder weniger sinken. Der Prozess soll am 17. Juni fortgesetzt werden.

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Erstellt:
10. Juni 2020, 14:20 Uhr

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