Kuhglocken-Prozess: Lieber Gülle statt Lärm?
Gericht erwägt nächtlichen Ortstermin bei zerstrittenen Nachbarn
München /DPA - Im „Holzkirchner Kuhglocken-Streit“ haben eine beklagte Bäuerin, das Nachbarsehepaar und Vertreter der Gemeinde am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München um eine Lösung gerungen. Im Kern geht es bei dem Dauerkonflikt um die Fragen: Reicht eine Kuhglocke für mehrere Kühe? Oder sollten besser gar keine Tiere mehr auf der Weide grasen – weil es sonst zu laut ist?
Notfalls müsse man über einen Ortstermin in Holzkirchen nachdenken, um die Sache selbst in „Augen- und Ohrenschein“ zu nehmen, sagte der Vorsitzende Richter. Da es besonders um die Nachtruhe gehe, sei es möglicherweise notwendig, dort eine Nacht zu verbringen. Allerdings kommen die Kühe erst im Frühjahr wieder auf die Weide – momentan liegt dort noch Schnee.
Das Ehepaar fühlt sich seit Jahren von den Glocken der Kühe auf der nachbarlichen Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen. Es geht auch um lästige Fliegen, die um die Kühe schwirren, und um ein nach Auffassung des Paares überzogenes Ausbringen von Gülle. Nachdem erst der Ehemann und dann die Frau in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert waren, zog nun zunächst der Mann in zweiter Instanz vor das Oberlandesgericht. Messungen am Schlafzimmerfenster des Paares hätten ergeben, dass das Gebimmel mehr als 70 Dezibel laut sei, sagte der Anwalt des Klägers, Peter Hartherz, am Mittwoch vor Gericht. Er hat angekündigt, dass er den Rechtsweg weiter ausschöpfen wolle, sofern es keine Einigung gibt – möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof.
Die beste Lösung wäre für seinen Mandanten, wenn auf der Wiese keine Kühe mehr grasen würden, sagte Hartherz. Dafür würde er hinnehmen, dass öfter Gülle ausgebracht werde.