Laschet für Auskunftspflicht zu Impfstatus in Betrieben

dpa Heilbronn. Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat sich für eine Auskunftspflicht über den Impfstatus in allen Betrieben in Deutschland ausgesprochen.

Armin Laschet, CDU-Kanzlerkandidat und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Armin Laschet, CDU-Kanzlerkandidat und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

„Der Arbeitgeber muss wissen, wer im Betrieb geimpft ist, um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können“, sagte der CDU-Vorsitzende am Montag beim „Wahlcheck“ der „Heilbronner Stimme“. Allerdings dürften Nicht-Geimpfte nicht diskriminiert werden. „Man muss das behutsam machen.“ Union und SPD im Bundestag haben sich nur darauf verständigt, dass die Arbeitgeber in Kitas, Schulen und Pflegeheimen die Beschäftigten fragen dürfen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind. Bisher ist dies nur in Arztpraxen und Kliniken erlaubt.

Laschet sprach sich dagegen aus, angesichts der steigenden Zahlen in der Corona-Krise Ungeimpfte stärker einzuschränken. „Ich bin der Meinung, dass die 3G-Regel gelten sollte.“ Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen. In manchen Bundesländern soll in einigen Bereichen 2G gelten, das heißt, dass Ungeimpfte stärker beschränkt werden sollen. Laschet wollte aber nicht ausschließen, dass es nochmal Einschnitte für Ungeimpfte gibt. Einen erneuten Lockdown wollte er nur für Geimpfte ausschließen. „Insbesondere Geimpfte sollen keine Nachteile mehr erleiden.“

Der NRW-Ministerpräsident kritisierte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, der am Wochenende gesagt hatte, die Menschen in Deutschland seien beim Impfen „Versuchskaninchen“ gewesen. „Wir waren keine Versuchskaninchen“, betonte Laschet mit Blick auf die Zulassungsverfahren der Impfstoffe. „Solche Sprüche befeuern die Querdenker.“ Scholz solle dieses „ganz schlimme Wort“ zurücknehmen, forderte der CDU-Vorsitzende.

© dpa-infocom, dpa:210906-99-110013/2

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Erstellt:
6. September 2021, 10:21 Uhr

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