Lastschrift-Zahlung auch mit nicht-deutschem Konto möglich

dpa/lsw Karlsruhe/Freiburg. Online-Händler dürfen Kunden aus Deutschland bei Zahlung per Lastschrift nicht generell den Einzug von einem Konto im EU-Ausland verwehren. Dieses Verbot ergebe sich aus der europäischen Verordnung über das Sepa-Lastschriftverfahren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage von Verbraucherschützern. Das Urteil aus dem Februar wurde jetzt in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. I ZR 93/18). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte einen Elektronik-Versandhändler aus der Nähe von Freiburg verklagt. Ein Kunde hatte beim Bestellen im Internet ein Konto in Luxemburg angeben wollen. Das akzeptierte das System nicht. Auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, dass es bei Kunden aus Deutschland leider nicht möglich sei, von einem ausländischen Bankkonto abzubuchen.

Das ist laut BGH nicht zulässig. Ein solcher genereller Ausschluss lasse sich weder mit der Vorbeugung gegen Geldwäsche noch mit der Sicherheit des Zahlungsverkehrs rechtfertigen, hieß es. Die Interessen der Verbraucher würden dadurch spürbar beeinträchtigt. So seien nicht nur Kunden aus Deutschland betroffen. Auch Luxemburger, die eine Zeit lang in Deutschland leben, hätten keine Chance, ihr heimisches Konto für Bestellungen mit Lastschrift-Zahlung zu nutzen.

Der BGH hatte vor seiner Entscheidung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlichen Fall abgewartet. Die Luxemburger Richter hatten im September 2019 geurteilt, dass die Deutsche Bahn es Kunden mit nicht-deutschem Wohnsitz ermöglichen muss, online gekaufte Tickets per Lastschrift zu bezahlen. Dabei ging es zwar um eine andere Frage. Der EuGH stellte aber klar, dass die Sepa-Verordnung nicht nur technische Vorschriften enthalte, sondern auch zu einem hohen Maß an Verbraucherschutz beitragen solle.

Im Euro-Zahlungsraum Sepa („Single Euro Payment Area“) wird nicht mehr zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen unterschieden. Das Verfahren ist für Euro-Zahlungen in allen EU-Staaten und einigen anderen europäischen Ländern nutzbar. Online-Bankgeschäfte sollen an einem Arbeitstag abgewickelt werden.

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Erstellt:
24. April 2020, 13:18 Uhr

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