Merz-Regierung
Minijob-Abschaffung: Gibt es Ausnahmen für Studenten und Rentner?
Was bedeutet das Minijob-Aus im Studium, im Ruhestand und für Bürgergeld-Bezieher? Auch der Kanzler scheint sich persönlich gegen geringfügige Beschäftigung auszusprechen.
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Auch Fahrradkuriere arbeiten oft auf Minijob-Basis – künftig könnte der Service nur noch erschwert möglich sein.
Von Michael Maier
In der Arbeitsmarktpolitik braut sich ein Sturm zusammen: Ein Vorschlag der Rentenkommission zur fast vollständigen Abschaffung von Minijobs sorgt für Diskussionen. Wer abseits von Ausbildung oder Hauptberuf etwas dazuverdienen möchte, blickt eher besorgt auf die Pläne.
Besonders für zwei Gruppen gibt es große Fragezeichen: Trifft das Minijob-Aus auch Studenten und Rentner? Die kurze Antwort lautet: Ja. Zumindest nach den aktuellen Plänen der Rentenkommission ist das der Fall. Während frühere Vorschläge aus der Politik noch Ausnahmen oder sogar Erleichterungen vorsahen, fordert die Kommission nun einen radikalen Schnitt.
Rentenkommission fordert Minijob-Aus
Eine der brisantesten Ideen aus der Rentenkommission: Die steuer- und abgabenfreie Sonderstellung für geringfügige Beschäftigungen soll weitgehend fallen. Künftig würde das Modell des Minijobs nur noch für Schülerinnen und Schüler erhalten bleiben.
Wann werden Minijobs abgeschafft?
Für alle anderen Gruppen bedeutet das: Jede Arbeitsstunde soll ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig werden. Unklar ist noch, ob ab das 2028 oder schon ab 2027 kommen könnte.
Der CDU-Arbeitnehmerflügel CDA hatte sich in einem Beschlusspapier für „Übergangsregelungen“ ausgesprochen und auch eingeräumt, dass das Minijob-Aus wohl Beschäftigung kosten dürfte. Ein Teil der Verluste könnte aber durch verstärkten Wechsel in Vollzeit kompensiert werden, so die CDA-Vorstellung, die Wirtschaftsverbände in Handel und Gastronomie allerdings für blauäugig halten, da es auch um Flexibilität gehe.
Minijob-Aus für Studenten und Rentner?
Gerade unter den rund 7 Millionen Minijobbern in Deutschland machen Senioren und Studierende einen großen Teil aus. Die Pläne der Kommission würden ihren Alltag spürbar verändern.
Bislang nutzen viele Studierende den klassischen Minijob (Verdienstgrenze im Jahr 2026: 603 Euro monatlich), um flexibel neben den Vorlesungen Geld zu verdienen – fast komplett abzugsfrei. Fällt der Minijob weg, bliebe für sie vor allem der Wechsel in das sogenannte Werkstudentenprivileg.
Steuer und Rentenversicherung für Werkstudenten
Als Werkstudent darf man während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Hier fallen zwar keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, wohl aber Beiträge zur Rentenversicherung. Das bedeutet: Vom Bruttolohn wird künftig etwas abgezogen, dafür zahlt man aber auch auf das eigene Rentenkonto ein.
Steuerlich können Werkstudenten-Jobs unter Umständen ungünstiger sein als Minijobs mit einem pauschalen Satz von 2 Prozent. Das gilt vor allem dann, wenn der Grundfreibetrag von 12.348 Euro überschritten wird. Minijobs wurden bislang übrigens nicht auf diese Grenze angerechnet und waren also zusätzlich zum Werkstudenten-Status möglich.
Drohende Netto-Verluste für Rentnerinnen und Rentner
Auch viele Ruheständler bessern ihre Rente mit einem Minijob auf, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu stemmen oder einfach aktiv zu bleiben. Fällt die 603-Euro-Grenze weg, müssten auch sie auf diesen Zuverdienst reguläre Sozialabgaben zahlen – paradoxerweise inklusive Rentenversicherung, obwohl sie ja schon Rente beziehen.
Kritiker warnen vor einem massiven Entzug von Zuverdienstmöglichkeiten. Da viele Rentner keine reguläre Teilzeitstelle mehr annehmen wollen oder können, würde eine Abschaffung direkt ihr verfügbares Nettoeinkommen schmälern. Die neue von Friedrich Merz angepriesene „Aktivrente“ würde das nur zum Teil kompensieren. Arbeit im Ruhestand bleibt zwar bis 2000 Euro steuerfrei, kostet aber Sozialabgaben.
„Faktencheck“ von 2025 dementierte Minijob-Aus
Kurioserweise hatte die dpa exakt vor einem Jahr, am 24. Juni 2025, einen „Faktencheck“ verschickt, in dem sie dementierte, dass Friedrich Merz es auf Minijobs abgesehen habe und den Begriff durch „Mini Teilzeit Job“ ersetzen wolle. Am 9. Oktober wurde der Faktencheck wiederholt – alles angeblich nur „Fake News“ und „ausgedacht“.
Offensichtlich war an den Vermutungen aber doch etwas dran, denn im Herbst gab es durchaus schon entsprechende Diskussionen auf CDA-Ebene. Wobei man den Kanzler in der Tat eigentlich stärker im Wirtschaftsflügel verortet hatte als auf Arbeitnehmerseite seiner Partei.
Merz kontra Minijobs kontra Söder
Merz selbst hatte einmal die Frage aufgeworfen, „warum Menschen, die 530 Euro in einem Minijob verdienen und Bürgergeld beziehen, nicht auch für 2.000 Euro arbeiten könnten“ und damit nach Ansicht der Gewerkschaftsgrünen Beate Müller-Gemmeke seine „Ahnungslosigkeit gegenüber der Lebenswirklichkeit vieler Menschen“ bewiesen.
Inzwischen hat sich übrigens CSU-Chef Markus Söder am Rande einer Kabinettssitzung gegen die Abschaffung der Minijobs ausgesprochen. Man solle nicht voreilig Gesetze beschließen, die man später wieder ändern müsse, sagte er sinngemäß. Ob es nach den Landtagswahlen im Herbst wirklich dazu kommen wird, ist ohnehin völlig offen.
