Rentenkommission
Minijob-Aus – was ist geplant?
Die Rentenkommission scheint sich in einem Punkt einig: Minijobs sollen für die meisten Beschäftigten abgeschafft werden. Was das für rund sieben Millionen Arbeitnehmer bedeutet.
© the rock - stock.adobe.com
Vor allem in der Gastronomie arbeiten viele Minijobber – aber wie lange noch?
Von Michael Maier
Die Diskussion um die Zukunft des Minijobs hat in den letzten Tagen eine neue Dimension bekommen. Was bislang eine abstrakte Dauerdebatte war, steht jetzt womöglich kurz vor einem echten Wendepunkt, denn die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission legt ihren Abschlussbericht vor. Und es scheint radikal Richtung „Transformation der Gesellschaft“ zu gehen.
Der 80-seitige Bericht mit 33 Empfehlungen wird am Dienstag in Berlin an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Eines der zentralen und zugleich weitreichendsten Vorhaben ist mittlerweile durchgesickert: ein De-Facto Aus für beitragsfreie Minijobs, was potenziell bis zu 6,8 Millionen Menschen betreffen könnte.
Echte Minijobs bald nur noch für Schüler
Die Kommission will geringfügige Beschäftigungen weitgehend abschaffen, nur Schüler sollen sie noch nutzen können. Damit will man vor allem erreichen, dass Frauen ihre Arbeitszeit erhöhen und besser vor Altersarmut geschützt sind.
In der Praxis könnte man den Menschen im Hier und Heute aber ihre Zuverdienstmöglichkeiten nehmen und Gastronomie wie Dienstleistungsbranche die nötige Flexibilität in schwierigen Zeiten nehmen. Auch wird eine massive Zunahme der Schwarzarbeit befürchtet. Dass die Vorschläge auch umgesetzt werden, gilt jedenfalls als sehr wahrscheinlich.
Rentenkommission will auch Midi-Jobs abschaffen
In Empfehlung 26 heißt es wörtlich: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sog. Übergangsbereich (Midijobs).“
Sozialabgaben auf Minijob steigen von 31 auf 38 Prozent
Wer heute einen Minijob hat, verdient bis zu 603 Euro monatlich, steuerfrei und ohne volle Abzüge bei der Sozialversicherung. Bis zu diesem Betrag kann das Gehalt des Arbeitnehmers weitgehend steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, während der Arbeitgeber Pauschalabgaben leistet. An das Finanzamt fließt ebenfalls eine Pauschale von derzeit zwei Prozent.
Das soll sich grundlegend ändern: Die Kommission will die Beitragsfreiheit künftig ausschließlich auf Schüler begrenzen. Bereits ab 2027 steigen die pauschalen Sozialabgaben für Minijobs von 31 auf über 38 Prozent. Gleichzeitig soll eine generelle Rentenversicherungspflicht eingeführt werden.
Das bedeutet: Minijobs würden für die meisten Beschäftigten de facto zu regulären Beschäftigungsverhältnissen mit voller Sozialversicherungspflicht. Das soll einen Anreiz bieten, die wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen.
Minijob in Gefahr – die Fakten
- 6,8 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten derzeit in einem Minijob.
- 603 Euro beträgt die aktuelle monatliche Verdienstgrenze, bis zu der Minijobs steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
- Ab 2027 steigen die Sozialabgaben für Minijobs auf über 38 Prozent.
- 4,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Sozialversicherungseinnahmen erhofft sich der Staat durch die Reform.
- Ab 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen.
- 21,70 Euro pro Monat kostet die freiwillige Rückkehr in die Rentenversicherung bei vollem Ausschöpfen der 603-Euro-Grenze.
- Nur Schüler sollen künftig noch von der Beitragsfreiheit profitieren dürfen.
Weniger Minijob-Netto vom Brutto
Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat die finanziellen Konsequenzen bereits durchgerechnet, mit ernüchterndem Ergebnis für viele Beschäftigte: Die Überführung von Minijobs in reguläre Tätigkeiten könnte bei einem Großteil der Betroffenen zu Einbußen beim Nettoeinkommen führen.
Auf der anderen Seite winken dem Staat erhebliche Mehreinnahmen: Bei den Sozialversicherungen könnte die Überführung zu Zusatzeinnahmen in Höhe von etwa 4,5 Milliarden Euro führen.
Übergangszeitraum für Minijobs?
Der Beschäftigungseffekt bleibt unterdessen unklar. Durch die Überführung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung könnten zwar Arbeitsplätze wegfallen. Andererseits wird durch die Streichung von Einkommensgrenzen die bisherige Optimierung auf geringe Arbeitszeiten überflüssig und schafft für einen Teil der Beschäftigten Anreize, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Das IWH empfiehlt daher, einen Übergangszeitraum vorzusehen, in dem sich die Betroffenen nach und nach an die neuen Rahmenbedingungen anpassen könnten.
Minijobs: Wer profitiert – wer kritisiert?
Der Arbeitnehmerflügel der CDU hatte den Stein schon früher ins Rollen gebracht. Er kritisiert, dass sich Minijobs von ihrer ursprünglichen Idee weit entfernt hätten. Einst sei es als unbürokratische Möglichkeit gedacht gewesen, kleine Tätigkeiten legal zu machen. Inzwischen sei daraus ein eigener Arbeitsmarkt geworden, eine Parallelwelt, die außerhalb der Logik des Sozialstaats stehe.
Die Gewerkschaft ver.di schlägt in dieselbe Kerbe und unterstützt die Forderung nach deren Abschaffung. Minijobs passten nicht in eine Zeit, in der in vielen Branchen dringend Fachkräfte gesucht würden. Benötigt werde vielmehr ein zukunftsfester Arbeitsmarkt mit auskömmlichen Löhnen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, die armutsfeste Renten garantieren.
Schwarzarbeit statt Minijobs?
Doch es gibt auch lautstarke Kritik: Der Handelsverband HDE sieht in der Abschaffung eine Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze. Ökonomen warnen vor einer Zunahme der Schwarzarbeit.
Besonders betroffen wäre übrigens eine Gruppe, die bislang kaum im Fokus steht: Die Mehrheit der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten sind Frauen im Haupterwerbsalter. Der hohe Frauenanteil und die lange Verweildauer in einem Minijob sind unter anderem auf das Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination III/V zurückzuführen.
Minijob-Änderungen schon zum 1. Juli 2026
Noch vor der großen Reform gibt es bereits eine erste konkrete Neuerung, die in wenigen Tagen greift: Millionen Minijobber bekommen ab dem 1. Juli 2026 eine zweite Chance bei der Rente. Eine einst beantragte Befreiung von eigenen Beiträgen darf nun einmalig zurückgenommen werden, was die Altersvorsorge aufbessern kann.
Nötig ist dafür ein schriftlicher Antrag, den der Arbeitgeber entgegennimmt und an die Minijob-Zentrale weiterleitet. Der finanzielle Aufwand ist dabei überschaubar: Wer die seit Januar 2026 angehobene Obergrenze von 603 Euro ausschöpft, zahlt monatlich rund 21,70 Euro aus eigener Tasche.
