Neuneinhalb Jahre Gefängnis für Tagesvater
Das Urteil im Missbrauchsprozess um den Tagesvater aus Weinstadt ist gefallen: Der 53-Jährige muss für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Zudem hat das Gericht eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Er bleibt wohl auch nach seiner Haftstrafe weiter eingesperrt.
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Zum Prozessauftakt hatte der Tagesvater im Landgericht Stuttgart sein Gesicht verdeckt. Foto: Florian Muhl
Von Florian MuhlStuttgart/Weinstadt. Sicherungsverwahrung ja oder nein: Das war vor der gestrigen Urteilsverkündung im Kindesmissbrauchsprozess die große Frage. Jetzt steht fest: Der 53-jährige Tagesvater aus Weinstadt bleibt auch nach seiner gestern verhängten neuneinhalbjährigen Freiheitsstrafe noch hinter Schloss und Riegel. Bei der Sicherungsverwahrung, die die 4. Große Strafkammer am Stuttga...
