Bayern

Polizei findet Kinder-Sexpuppen bei Wohnungsdurchsuchungen

Fotos und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigen, sind traurige Realität. Bei München hat die Polizei noch etwas anderes entdeckt, eine Art Spielzeug, dessen Besitz strafbar ist.

Bei der Durchsuchung von 30 Wohnungen in mehreren Landkreisen bei München hat die Polizei drei Kinder-Sexpuppen sowie weiteres Material sicher (Symbolfoto).

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Bei der Durchsuchung von 30 Wohnungen in mehreren Landkreisen bei München hat die Polizei drei Kinder-Sexpuppen sowie weiteres Material sicher (Symbolfoto).

Von red/dpa/lby

Bei der Durchsuchung von 30 Wohnungen hat die Polizei in mehreren Landkreisen bei München drei Kinder-Sexpuppen sowie Material mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt sichergestellt. Nun werde gegen 23 Beschuldigte zwischen 14 und 84 Jahren ermittelt, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit. 

„Traurige Routine“

Aufgrund richterlicher Anordnung wurden Objekte in den Landkreisen Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Dachau durchsucht. Für die Ermittlerinnen und Ermittler sind solche Einsätze nicht ungewöhnlich. „Das ist fast schon eine traurige Routine“, sagte der Polizeisprecher Andreas Aichele über die vorab geplante Aktion unter Federführung der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck. 

Besitz von Kindersexpuppen strafbar

Nun wertet die Polizei rund 160 sichergestellte Datenträger aus, darunter Mobiltelefone, Computer und Tablets. Dabei gehe es um den Verdacht auf den Besitz kinder- und jugendpornografische Videos und Fotos. Auch der Besitz kindlich aussehender Sexpuppen ist nach Angaben der Ermittler strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das Ergebnis der Auswertung werde man dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. 

Tipps aus den USA

Grundlage für den Einsatz waren laut Aichele auch Informationen des gemeinnützigen „National Center for Missiing and Exploited Children“ (NCMEC) in den USA. Die Organisation arbeitet auch mit großen Internetanbietern zusammen und gibt Verdachtsanzeigen auch an deutsche Behörden weiter.

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Erstellt:
22. April 2026, 18:10 Uhr

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