Prozess um Gruppenvergewaltigung: Opfer soll erneut aussagen

dpa/lsw Freiburg. Nach der Gruppenvergewaltigung in Freiburg wird vor Gericht erneut das Opfer aussagen. Die zur Tatzeit 18-Jährige soll Anfang Juni per Video zugeschaltet werden. Sie soll erläutern, wie es ihr heute geht. Erstmals in dem Prozess ausgesagt hat sie im vergangenen Sommer.

Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg wird das Opfer des Verbrechens erneut vor Gericht aussagen. Die junge Frau solle zu ihrer aktuellen Situation und zu den Tatfolgen befragt werden, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Mittwoch. Sie werde per Video zugeschaltet, ihre Aussage erfolge voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Geplant sei die Aussage am 24. Juni. Die zur Tatzeit 18-Jährige hatte im Juli vergangenen Jahres erstmals vor Gericht ausgesagt. Schon damals war die Öffentlichkeit vom Gericht zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausgeschlossen worden.

Angeklagt in dem Prozess am Landgericht Freiburg sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Am Mittwoch sagte vor Gericht ein psychiatrischer Gutachter aus. Er hat fünf der Angeklagten untersucht. Diese äußerten sich ihm gegenüber laut dem Gericht zu ihrer Person, manche von ihnen auch zu den Tatvorwürfen. Auf Wunsch der Betroffenen sagte der Gutachter unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Dies diene dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, begründete das Gericht die Entscheidung.

Es war der 35. Tag in dem Strafprozess, der Ende Juni vergangenen Jahres begonnen hat. Fortgesetzt werden soll er Anfang Juni. Mit Urteilen rechnet das Gericht bis Ende Juli (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

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Erstellt:
13. Mai 2020, 13:00 Uhr

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