Kriegswaffen via Encrochat verkauft? Prozess begonnen

dpa Berlin. Es geht um Waffen und Drogenhandel im großen Stil. Recht unverhohlen verabreden sich Verkäufer und Interessenten in der Annahme, ihre Chats seien nicht zu knacken. Nun befasst sich die Berliner Justiz mit einem Fall.

Im Saal B 129: Beginn des Prozesses wegen Waffenverkaufs und Drogenhandels. Foto: Annette Riedl/dpa

Im Saal B 129: Beginn des Prozesses wegen Waffenverkaufs und Drogenhandels. Foto: Annette Riedl/dpa

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat in Berlin ein Prozess um den Handel von Kriegswaffen und Drogen begonnen. Es ist bislang das wohl größte Verfahren in der Hauptstadt, das vor allem auf der Entschlüsselung von Daten des Messengerdienstes Encrochat beruht.

Hauptangeklagte sind ein 42-Jähriger aus einem bekannten arabischstämmigen Clan sowie ein 23-Jähriger. Gemeinsam mit einem 36-Jährigen sollen sie gewerbsmäßig Kriegswaffen erworben und anderen verkauft haben.

Zudem warf die Staatsanwaltschaft am Dienstag den Männern vor, kiloweise Kokain, Amphetamine und Haschisch verkauft zu haben. Eine 22-Jährige Frau soll dabei in einem Fall geholfen haben.

Unter anderem soll die Gruppe Drogen in einer Lagerhalle im brandenburgischen Hohen Neuendorf für den Weiterverkauf in Berlin verpackt haben. Die Anklage wirft ihnen unter anderem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz sowie unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Die Hauptangeklagten wurden vor knapp neun Monaten bei einer Razzia gegen Clankriminalität festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Vor allem der 42-Jährige ist der Justiz bekannt: Etwa 15 Jahre hat das Clanmitglied schon in Haft gesessen. Im vergangenen August wurde der Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts an einer Gewaltattacke auf eine Gruppe von Tschetschenen beteiligt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als er 2018 zuletzt aus der Haft kam, erhielt er im Rahmen einer sogenannten Führungsaufsicht von der Justiz die Auflage, nur noch bestimmte Kommunikationsmittel zu benutzen. Daran hat er sich laut Anklage nicht gehalten: Bei der Festnahme am 18. Februar wurden demnach drei Handys bei ihm sichergestellt, die eigentlich nicht gestattet waren.

Über diese Mobiltelefone sollen die nun angeklagten Taten im April und Mai 2020 abgewickelt worden sein - verschlüsselt über Encrochat. Die Kryptierungssoftware galt zunächst als nicht entschlüsselbar. Im vergangenen Jahr gelang es jedoch der Polizei in den Niederlanden und Frankreich, Millionen geheimer Daten abzuschöpfen.

Über die Nutzung der Daten gibt es Streit. Die Verteidiger der Angeklagten zweifelten zum Prozessauftakt erneut die Rechtmäßigkeit der Nutzung an und beantragten, das Verfahren auszusetzen. Es handele sich nicht um „Zufallsfunde“, die den deutschen Ermittlern zur Verfügung gestellt worden seien. Die Überwachung der Mobiltelefone sei vielmehr ohne konkreten Tatverdacht erfolgt - und verstoße damit gegen deutsche Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation.

Das Landgericht Berlin hat bislang mehr als 30 Prozesstage bis April 2022 für das Verfahren geplant. Um das aufwendige Verfahren abzukürzen, hatte die 33. Strafkammer eine Verständigung unter den Prozessbeteiligte vorgeschlagen: Im Falle eines Geständnisses hätte das Gericht für den 42-Jährigen maximal eine Gesamtstrafe von neun Jahren ausgesprochen, für den 23-Jährigen wären es maximal zehn Jahre gewesen. Das empfanden die Angeklagten als zu hoch.

Der Prozess soll nun diesen Freitag mit ersten Zeugenaussagen weitergehen. Verzichten muss das Gericht dabei unter anderem auf einen Mann, der mit den Angeklagten Geschäfte gemacht haben soll. Er wurde vor gut drei Monaten vom Landgericht Berlin wegen unerlaubten Handels mit Betäubunggmitteln zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Mann die Aussage in dem Verfahren ablehnen.

© dpa-infocom, dpa:211109-99-926828/4

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Erstellt:
9. November 2021, 14:32 Uhr

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