Schnelltest vor dem Shoppen: Tübingen führt Pflicht ein

dpa/lsw Tübingen. Wer künftig aus einem Landkreis mit einer höheren Corona-Belastung nach Tübingen zum Einkaufen fährt, muss einen negativen Schnelltest vom selben Tag mit dabei haben. Von Dienstag an gilt eine Schnelltest-Pflicht für alle auswärtigen Gäste aus Kreisen mit einer Inzidenz von mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen binnen sieben Tagen und pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz), wie die Stadt am Montag ankündigte. Dies werde beim Einkaufen ebenso vorgeschrieben wie beim Besuch öffentlicher Einrichtungen, darunter auch Museen.

Ein Corona-Test. Foto: Thomas Frey/dpa

Ein Corona-Test. Foto: Thomas Frey/dpa

Wer gegen die Vorschrift verstoße, mache sich strafbar, sagte eine Stadtsprecherin. Allerdings lasse sich die Pflicht auch nur sehr schwer kontrollieren. „Natürlich können wir den Menschen nicht ansehen, woher sie kommen. Wir verlassen uns da auf ihre Einsicht“, sagte sie.

Testen lassen müssen sich demnach unter anderem Menschen aus Stuttgart sowie aus den Kreisen Reutlingen und Esslingen. „Gültig ist nur das offizielle Tageszertifikat der Universitätsstadt Tübingen, das an den Teststationen ausgegeben wird“, teilte die Stadt mit.

Der Landkreis Tübingen weist mit 27,1 (Stand: Montag, 16.00 Uhr) die landesweit niedrigste Inzidenz auf.

© dpa-infocom, dpa:210308-99-740343/2

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Erstellt:
8. März 2021, 18:45 Uhr

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