Kommentar auf Social Media geprüft

Staatsanwaltschaft: „Pinocchio“ zulässige Kritik an Merz

Nach 400 Kommentaren zum Besuch des Kanzlers prüft die Staatsanwaltschaft 38 Beiträge. Warum die Anspielung auf die Kinderbuchfigur dabei als erlaubte Kritik gilt, erklärt die Behörde.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Oktober Heilbronn besucht. Anlässlich dessen hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert.

© Kay Nietfeld/dpa/Kay Nietfeld

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Oktober Heilbronn besucht. Anlässlich dessen hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert.

Von dpa

Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Pinocchio“ hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden, hieß es in einer Mitteilung.

Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind - darunter der Satz „Pinocchio kommt nach HN“. Noch sind den Angaben nach nicht alle Verfahren entschieden.

Hunderte Reaktionen auf Post der Polizei

In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.

Die Kinderbuchfigur Pinocchio erschien erstmals 1883 in einem Roman des italienischen Autors Carlo Collodi. 1940 drehte Disney daraus einen animierten Kinofilm. Pinocchios ist bekannt dafür, dass seine Nase bei jeder Lüge wächst.

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Erstellt:
24. Februar 2026, 17:02 Uhr

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