Streit um Arbeitstempo eines Richters: Ein Fall für den BGH

dpa/lsw Stuttgart. Der Rechtsstreit um das Arbeitstempo eines Richters aus Freiburg wird den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Der Richter habe Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der Dienstgerichtshof für Richter am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingelegt, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Vor dem Dienstgerichtshof hatte der Mann eine Schlappe einstecken müssen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Das Oberlandesgericht Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Ermahnung seiner früheren Vorgesetzten, seine Fälle rascher zu bearbeiten, beeinträchtigten ihn nicht in seiner richterlichen Unabhängigkeit, hatte der Dienstgerichtshof Mitte August entschieden. Er musste den Fall teilweise neu verhandeln, weil der BGH ihn im September 2017 zurückverwiesen hatte.

Der am OLG Karlsruhe in Freiburg tätige Richter Thomas Schulte-Kellinghaus hatte sich schon länger gegen eine dienstrechtliche Ermahnung seiner ehemaligen Präsidentin gewehrt, seine Fälle schneller abzuschließen. Die Erledigungszahlen von Schulte-Kellinghaus entsprachen den Angaben zufolge zwischen 2008 und 2010 etwa 68 Prozent von dem, was seine Kollegen im Schnitt erreicht hatten. Strittig in der Sache ist unter anderem die Frage, welche Aussagekraft die Zahl hat und wie sie genau ermittelt worden ist.

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Erstellt:
2. Oktober 2019, 15:11 Uhr

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