Stuttgart-21-Gegner dürfen geheime Unterlagen sichten

dpa/lsw Stuttgart/Mannheim. Wie sieht es mit dem Brandschutz bei Stuttgart 21 aus? Details der Deutschen Bahn zu der brisanten Frage kann jetzt ein Ingenieur einsehen. Das Recht dazu hat er vor Gericht erstritten.

Bauarbeiter laufen durch einen Tunnel. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Bauarbeiter laufen durch einen Tunnel. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Die Bahn muss Stuttgart-21-Kritikern nach einem Vergleich des Verwaltungsgerichtshofs (Az: 10 S 2314/18) geheim gehaltene Brandschutzunterlagen zugänglich machen. Der Vergleich erlaubt dem Kläger, seinem Rechtsanwalt und seinem Berater nach Angaben des Mannheimer Gerichts vom Freitag Akteneinsicht. Dabei sind nur Notizen erlaubt, keinerlei Ablichtungen. Der Kläger, ein Bauingenieur aus Stuttgart und Mitglied der S21-kritischen „Ingenieure 22“, hatte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegt. Er war auf Basis des Umweltinformationsgesetzes vor den Kadi gezogen.

Das angefragte Papier beinhaltet laut Bahn eine Simulation für die Rettung aus einem Zug in einem Tunnel ohne Bezug zu einem bestimmten Infrastrukturvorhaben - also auch nicht zum Bahnprojekt Stuttgart 21. Die Deutsche Bahn veröffentliche grundsätzlich keine Dokumente, wenn dadurch die Sicherheit von Personen und Anlagen gefährdet sein könnte.

Der Kläger betonte, Brandschutzfragen dürften keine Geheimsache der Bahn sein, über die sie lediglich „überschlägliche Berechnungen“, aber keine Details bekannt macht. Die Begründung der Bahn, die Unterlagen dürften wegen Gefährdung von US-Einrichtungen in Stuttgart nicht in die Hände von Terroristen fallen, sei nicht stichhaltig. Vielmehr erfordere diese Situation ein besonderes Maß an überprüfbarer Sicherheit.

Die Fluchtwege aus den Stuttgarter Tunneln liegen den Ingenieuren besonders am Herzen. Der Kläger sagte: „Wir dürfen in den Stuttgarter Tunneln nicht sehenden Auges die Möglichkeit einer Katastrophe wie bei der Gletscherbahn Kaprun zulassen, wo 150 der 162 Passagiere bei einem Brand zu Tode kamen.“ Er bezweifele, dass die Bahn mit ihrem Versprechen ungefährlicher Fluchtwege im gesamten Stuttgarter Tunnelsystem richtig liege.

Zum Artikel

Erstellt:
6. Dezember 2019, 18:32 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen