Baden-Württemberg
Südwesten erleichtert Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Baden-Württemberg lockert die Regeln für Videoüberwachung im Land. Kommunen dürfen künftig viel leichter Kameras einsetzen – sogar mit KI.
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Der Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird im Südwesten erleichtert (Symbolbild).
Von red/dpa/lsw
Baden-Württemberg erleichtert den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen und gibt damit den Städten und Gemeinden deutlich mehr Spielraum bei der Überwachung an die Hand. Denn: Bislang durften im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung wird nun aufgehoben.
„Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Videoüberwachung darf nicht mehr nur für bestimmte Objekte, sondern generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zugelassen werden. Zudem wird die maximale Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate verlängert.
Auch KI darf genutzt werden
Mit den neuen Regeln könnten Kommunen „an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern“, so Strobl. Man traue den Kommunen zu, dass sie Datennutzung und Datenschutz vor Ort so in Ausgleich zueinander bringen, dass es dem Allgemeinwohl zugutekomme.
Das Gesetz erlaubt zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung zum Schutz von Leib und Leben oder zum Schutz kritischer öffentlicher Infrastruktur. Dazu gehören etwa technische Systeme in Schwimmbädern, die gewisse Muster automatisch erkennen können, die darauf hindeuten, dass jemand ertrinkt.
Kampf gegen wilden Müll und Kupferdiebe
Nun können etwa Orte in Kommunen überwacht werden, wo wilder Müll abgelagert wird. Auch Wertstoffhöfe könnten gefilmt werden, um den Diebstahl von Kupfer zu bekämpfen. Die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten sei von der Gesetzesänderung nicht betroffen, die werde im Polizeigesetz geregelt, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums.
Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßte die Änderung. „Die neue Regelung stärkt sowohl die Prävention als auch die Verfolgung von Straftaten“, teilte eine Sprecherin mit. Die Kommunen im Land würden die erweiterten Möglichkeiten der Videoüberwachung verantwortungsbewusst und mit dem nötigen Augenmaß nutzen.
Tübingen will neue Regel nutzen
Die Stadt Tübingen kündigte nach dem Beschluss an, die neue Regelung nutzen zu wollen. Die Stadtverwaltung wolle eine Videoüberwachung am Europaplatz auf den Weg bringen, um die Sicherheit am Tübinger Busbahnhof zu verbessern, teilte die Verwaltung mit. „Ziel ist es, Straftaten zu verhindern oder leichter aufzuklären und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden für mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.“
Teile das Regierungspräsidium Tübingen die Auffassung der Stadt, dass der Videoschutz an dem Platz zulässig ist, werde man dort sechs Kameras installieren, so Oberbürgermeister Boris Palmer.
