Ungerecht

Ablehnung der Gratis-Kita darf nicht zu anderen Wahlgeschenken führen

Ein Volksbegehren für die Abschaffung von Kitagebühren ist in Baden-Württemberg verfassungsrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Innenministerium nach einer rechtlichen Prüfung des von der oppositionellen SPD eingereichten Antrags. Volksbegehren und Volksabstimmungen darf es demnach weder über den Landeshaushalt noch über Abgabengesetze geben. Dass die Landes-SPD umgehend ankündigt, gegen den entsprechenden Bescheid zu klagen, ist konsequent und politisch richtig. Sie muss den Gang vor den Verfassungsgerichtshof des Landes wagen, um glaubwürdig zu bleiben und die Kostenlose-Kita-Karte im anstehenden Kommunalwahlkampf spielen zu können.

Zumal es in einer solchen Fragestellung noch kein Urteil für Baden-Württemberg gibt und die juristischen Feinheiten von einem Laien kaum zu beurteilen sind. Jetzt müssen Richter entscheiden. Die rechtliche Bewertung ist jedoch nur das eine. Die politische Dimension hinter der Idee ist das andere. Ist die kostenlose Kinderbetreuung der ultimative Joker, mit dem die SPD im Jahr 2021 im Südwesten wieder an die Regierung kommt? Wohl kaum! Natürlich klingt die Idee im ersten Moment toll. Sozial gerecht ist sie aber nicht, weil dadurch vor allem besser verdienende Eltern entlastet würden. Und Leistung darf auch etwas kosten.

Studien belegen zudem, dass mehr als die Hälfte aller Eltern mehr zahlen würde, wenn dafür die Qualität der Betreuung weiter erhöht würde. Das muss das Ziel sein. Denn es sind gerade Kinder aus armen Familien, die von einer guten frühkindlichen Bildung besonders profitieren. Insofern müssen die Regierungsparteien von Grünen und CDU jetzt nicht nervös werden – und Familien bitte auch keine anderen Wahlgeschenke machen.

nils.mayer@stuttgarter-nachrichten.de

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Erstellt:
5. März 2019, 03:04 Uhr

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