Wenn ein Elternteil nicht zahlt

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden im Jahr 2023

Wenn Eltern mit Kindern sich trennen und ein ehemaliger Partner keinen Unterhalt bezahlt, kann es für Alleinerziehende schwierig werden. Dann springt der Gesetzgeber mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Diese Sätze gelten 2023.

Wenn der ehemalige Partner nicht bezahlt, kommen Alleinerziehende schnell in eine prekäre finanzielle Lage.

© dpa/Marcel Kusch

Wenn der ehemalige Partner nicht bezahlt, kommen Alleinerziehende schnell in eine prekäre finanzielle Lage.

Von Mathias Bury

Wenn sich ein Paar getrennt hat, kümmern sich nicht alle Eltern um den Unterhalt ihrer Kinder. Oft bleiben die Zahlungen eines Elternteils aus. Für diesen Fall springt der Staat ein. Diese Ausfallleistung hat der Gesetzgeber im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Die Zahlung ist nicht zuletzt für Alleinerziehende ein wichtige Stütze.

Seit 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Volljährigkeit für alle Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern gewährleistet. Vorher war diese Leistung auf 71 Monate beschränkt.

Sätze sind 2023 unverändert

Trotz der starken Inflation ändert sich an den Zahlungen im neuen Jahr nichts, die Beträge bleiben gleich. So kann man für Kinder unter fünf Jahren im Monat 177 Euro erhalten, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren sind es monatlich 236 Euro, Teenager im Alter zwischen 12 und 17 Jahren bekommen 314 Euro.

Voraussetzung ist, dass die Kinder mit einem alleinerziehenden Elternteil leben. Neben dem Unterhaltsvorschuss können die Alleinerziehenden auch noch etwa Leistungen aus der Grundsicherung beziehen. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren dürfen diese Leistungen selbst aber nicht erhalten, sonst haben sie keinen Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss.

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Erstellt:
13. Dezember 2022, 09:42 Uhr
Aktualisiert:
13. Dezember 2022, 12:34 Uhr

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