Urteil: Behörde muss Naturschützern Infos herausgeben

dpa/lsw Freiburg. Naturschützer haben nach einem Gerichtsurteil ein Recht auf Informationen vom Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten. Das Regierungspräsidium Freiburg muss dem Naturschutzbund Baden-Württemberg dazu Aufzeichnungen der vergangenen drei Jahre herausgeben, wie das Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (AZ: 10 K 1230/19 - Urteil vom 13.07.2020) entschied.

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Der Naturschutzbund will eine wirkstoffbezogene Auswertung der Pestizide durchführen, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Naturschutzgebieten verwendet werden - und darüber in einer Statistik öffentlich informieren. Gegen die Weigerung der Regierungspräsidien, die Infos herauszugeben, war der Naturschutzbund vor Gericht gezogen.

Es handle sich um Umweltinformationen über Emissionen, deren Bekanntgabe nach der EU-Umweltinformationsrichtlinie und dem Umweltverwaltungsgesetz des Landes nicht wegen Geheimhaltungsinteresse abgelehnt werden könne, so das Gericht. Vielmehr stimme der mit dem Antrag verfolgte Zweck mit dem Ziel der EU-Richtlinie überein. Danach sei eine „möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das beklagte Land Baden-Württemberg kann innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

„Das Gerichtsurteil bestätigt unsere Rechtsauffassung“, teilte der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes Nabu, Johannes Enssle, zu dem Urteil mit. „Das Land Baden-Württemberg handelt mit der Zurückhaltung der Informationen rechtswidrig und sollte mit der Geheimniskrämerei beim Thema Pestizide aufhören.“

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Erstellt:
30. Juli 2020, 15:42 Uhr

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