Urteile gegen Straßengang-Mitglieder „Osmanen“ rechtskräftig

dpa/lsw Karlsruhe. Urteile gegen zwei früher führende Mitglieder der inzwischen verbotenen türkisch-nationalistischen Straßengang „Osmanen Germania BC“ sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen des ehemaligen „Weltpräsidenten“ und des früheren Vizepräsidenten gegen die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Sie sei unbegründet und weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hängt ein Bundesadler mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hängt ein Bundesadler mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof. Foto: Uli Deck/dpa

Der Ex-Vizepräsident war im Januar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung. Der frühere „Weltpräsident“, der die „Osmanen“ bis zu seiner Verhaftung von Südhessen aus lenkte, wurde wegen Strafvereitelung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Im Prozess war es vor allem um brutale Bestrafungen eigener Leute gegangen - zum Beispiel, weil sie die Gruppe verlassen wollten.

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Erstellt:
5. Dezember 2019, 11:01 Uhr

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